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Verfahrensablauf

Die Reisegewerbekarte muss beim Gewerbeamt beantragt werden. Dem Antrag sind Nachweise Ihrer Zuverlässigkeit beizulegen. Diese sind im Einzelnen auf dem Antragsformular angegeben. Ist der Antrag genehmigt und die Reisegewerbekarte ausgestellt worden, muss sie beim Gewerbeamt von Ihnen unterschrieben werden, bevor sie ausgegeben wird.

Eine befristete Reisegewerbekarte ist jedes Jahr dem Gewerbeamt zur Aktualisierung vorzulegen. In diesem Zusammenhang prüft das Gewerbeamt erneut Ihre Zuverlässigkeit.