Inhalt

Voraussetzungen

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Höhe Ihres Einkommens
  • Höhe Ihrer Miete oder Ihrer Belastung
  • Anzahl der Haushaltsmitglieder und ihr Einkommen

Gesamteinkommen

Das Gesamteinkommen ergibt sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller Personen, die im Haushalt leben. Davon können bestimmte Beträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden.

Miethöhe/monatliche Belastung bei Eigentum

Es wird die akutelle Miete berücksichtigt, sofern sie nachgewiesen wurde (z. B. Mietvertrag, insbesondere bei älteren Mietverträgen kann dafür die Betriebskostenabrechnung oder das Mietanpassungsschreiben des Vermieters verwendet werden).

Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums.

Bei der Prüfung Ihres Anspruchs wird die Bruttokaltmiete berücksichtigt. Nicht zur Miete gehören zum Beispiel

  • Heizkosten und
  • Kosten für warmes Wasser
  • Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge
  • Vergütungen für allgemeine Unterstützungsleistungen wie die
    • Vermittlung von Pflege oder Betreuungsleistungen,
    • Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung
    • Notrufdienste

Einkommen der Haushaltsmitglieder

Haushaltmitglieder sind Personen, die mit Ihnen in einer Wohnung leben. Diese Wohnung muss für jede dieser Personen der Lebensmittelpunkt sein. Es werden alle Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.

Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind zum Beispiel Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.