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Wahlinformation nach §14 LWO Sachsen-Anhalt anlässlich der Landtagswahl am 06.09.2026 in Zeitz

Wer darf wählen?

Staatsangehörigkeit

Volljährig, geboren bis

Hauptwohnung in Sachsen-Anhalt mindestens seit 06.06.2026

deutsch

06.09.2008

06.06.2026

Sie müssen im Zeitzer Wählerverzeichnis stehen! Sie sind nur in einem Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Stichtag 26.07.2026 mit Hauptwohnung im Zeitzer Melderegister gespeichert waren.

Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 27.07.2026:

Sind Sie neu nach Zeitz gezogen? Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in Zeitz wählen.

1. Sie ziehen aus einer anderen Gemeinde in Sachsen-Anhalt zu:

  • Sie können bis 16.08.2026 einen Antrag stellen (Kontaktdaten unten), um in Zeitz zu wählen oder
  • Sie stellen keinen Antrag und wählen in Ihrer alten Gemeinde (bei Bedarf können Sie dort Briefwahl beantragen).

2. Sie ziehen aus einem anderen Bundesland nach Zeitz:

  • Sofern Sie die Voraussetzungen eines Hauptwohnsitzes in Sachsen-Anhalt spätestens seit 06.06.2026 nicht erfüllen, sind Sie für die Landtagswahl am 06.09.2026 nicht wahlberechtigt.

3. Sie haben Ihre Hauptwohnung außerhalb von Zeitz zur Nebenwohnung und Ihre Zeitzer Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklärt: Für Sie gelten die oben beschriebenen Regelungen und Fristen.

Ihre Hauptwohnung hat sich geändert?

Sie sind innerhalb von Zeitz umgezogen (Ummeldung) oder Sie haben Ihre Zeitzer Nebenwohnung mi Ihrer Zeitzer Hauptwohnung getauscht: Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich.

Sie waren abgemeldet? Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen.

Sie müssen bis 21.08.2026 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können. Bitte melden Sie sich beim Wahlamt.

Briefwahlunterlagen per Post erhalten:

Die Zustellung der Briefwahlunterlagen per Post können Sie unter folgendem Link digital beantragen: 

Zusendung der Briefwahlunterlagen beantragen