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Wahlinformationen Bundestagswahl 2025

Wahlinformationen nach § 16 Abs 3 BWO, § 15 Abs 3 EuWO bzw. den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften.

Wahlinformation 2025 Anmeldung der Hauptwohnung - Hinweis für Wahlberechtigte bei Anmeldung der Hauptwohnung ab dem 13.01.2025

Sehr geehrte Dame,
Sehr geehrter Herr,


anlässlich Ihrer Anmeldung bzw. Begründung der Hauptwohnung in unserer Gemeinde/Stadt dürfen wir Sie in Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl über Ihr Wahlrecht informieren:


Wenn Sie am 12.01.2025 (=gesetzlicher Stichtag für die Eintragung) für eine Hauptwohnung gemeldet waren, wurden Sie in das Wählerverzeichnis der für diese Hauptwohnung zuständigen Gemeinde/Stadt eingetragen.

Um sich an der Bundestagswahl zubeteiligen, haben Sie die Möglichkeit, entweder am Wahlsonntag indem für Sie vorgesehenen Wahlraum Ihre Stimme abzugeben oder im Vorfeld beim dortigen Wahlamt die Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen zubeantragen. Dazu können Sie den Antragsvordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden.
Sollten Sie eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeinde/Stadt Ihrer bisherigen Hauptwohnung noch nicht erhalten haben oder sie nicht mehr auffinden, können Sie den Antrag auch ohne besondere Formvorschriften schriftlich dort hinrichten. Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen,das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist rechtlich jedoch nicht zulässig.

Sie haben die Möglichkeit, bei uns bis spätestens Sonntag, 02.02.2025, schriftlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis zubeantragen. Der Antrag muss den Familiennamen,die Vornamen, das Geburtsdatum und Ihre genaue Anschrift enthalten und von Ihnen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Sollten Sie noch Rückfragen haben – insbesondere wenn Sie aus dem Ausland zugezogen sind oder am 12.01.2025 für keine Wohnung im Bundesgebiet gemeldet waren - stehen wir Ihnen unter den auf dieser Website hinterlegten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Wahlinformation 2025 Ummeldung der Hauptwohnung - Hinweis für Wahlberechtigte bei Anmeldung der Ummeldung der Hauptwohnung ab dem 13.01.2025

Sehr geehrte Dame,
Sehr geehrter Herr,

anlässlich Ihrer Ummeldung dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie im Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen bleiben,für den Sie am 12.01.2025(=gesetzlicher Stichtag für die Eintragung) gemeldet waren.

Sie haben folgende Möglichkeiten,um an der Bundestagswahl teilzunehmen:

1. Sie können im Wahlraum Ihres bisherigen Wahlbezirks wählen (vergleichen Sie hierzu bitte den Eindruck auf IhrerWahlbenachrichtigung). Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr auffinden, können Sie Ihren Wahlraum bei unserfragen. Für die Wahl genügt Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass.

2. Sie können bei uns die Ausstellung eines Wahlscheins (mit Briefwahlunterlagen) beantragen, um damit entweder perBriefwahl oder am Wahlsonntag im Wahlraum eines beliebigen Wahlbezirks des Wahlkreises zu wählen. Für diesenAntrag können Sie den Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden. Sollten Sie diese noch nichterhalten haben oder nicht mehr auffinden, können Sie den Antrag auch persönlich oder ohne besondere Formvorschriftenschriftlich an uns richten. Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist rechtlich jedoch nicht zulässig.

Sollten Sie noch Rückfragen haben – insbesondere wenn Sie aus dem Ausland zugezogen sind oder am 12.01.2025 für keine Wohnung im Bundesgebiet gemeldet waren - stehen wir Ihnen unter den auf dieser Website hinterlegten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.