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Zuständige Stelle

Wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde, wenn Sie Einzelgewerbetreibender oder Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind. Wird das Reisegewerbe hingegen von einer Firma ausgeübt, die im Handelsregister steht (z. B. eine GmbH), ist das Gewerbeamt des Firmensitzes zuständig. Wenn Sie in Zeitz wohnen oder die Firma hier ihren Sitz hat, ist dies das Gewerbeamt der Stadt Zeitz.