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Zuständige Stelle

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person, die im Ausland geheiratet hat, ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder sich gewöhnlich aufhält.

Ergibt sich auch hieraus keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Kontakt:
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245

Bei Wohnsitz im Ausland kann der Antrag auch über eine der deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden. Diese leitet dann die Unterlagen an das zuständige Standesamt weiter.