Stressfrei auf Weihnachtsreise - Ausweispapiere rechtzeitig beantragen
Pressemeldung der Stadt Zeitz vom 23.10.2024
In der Zeit zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel werden zahlreiche Urlaube geplant. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung nutzen diese Zeit zur Erholung und deshalb bleibt die Stadtverwaltung zwischen den Feiertagen, vom 23.12.2024 bis zum 01.01.2025, geschlossen und hat folglich im neuen Jahr erstmals am 02.01.2025 wieder geöffnet.
Wer in dieser Zeit selbst eine Reise plant, sollte jetzt noch einmal alle persönlichen Dokumente wie Ausweis und Reisepass auf ihre Gültigkeit kontrollieren. Laufen diese ab, sollte zeitnah ein Besuch im Bürgerbüro erfolgen, so dass die notwendigen Dokumente noch rechtzeitig ausgestellt werden können.
Das Bürgerbüro wird am Montag, den 23. Dezember 2024 von 09 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr geöffnet haben. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass man im Alltagsstress auch mal etwas vergessen kann und deshalb wollen wir den Bürgerinnen und Bürger vor den Feiertagen nochmals die Gelegenheit geben, wichtige Angelegenheiten, insbesondere die Ausstellung von Reisepässen oder Reisepässen im Expressverfahren sowie die Abholung von fertigen Ausweisdokumenten für kurzfristig geplante Reisen, im Bürgerbüro zu erledigen,
erklärt Constance Trauer, Sachgebietsleiterin des Standesamtes und des Bürgerbüros der Stadt Zeitz.
An allen anderen Tagen bleibt auch das Bürgerbüro geschlossen und deshalb sollte man bereits vorab prüfen was benötigt wird und die notwendigen Dokumente rechtzeitig beantragen.
Allgemeine Hinweise zu Ihren Personaldokumenten
Bitte beachten Sie das aufgedruckte Ablaufdatum auf Ihrem Personalausweis und Reisepass. Beantragen Sie Ihren neuen Personalausweis bzw. Reisepass rechtzeitig vor dem aufgedruckten Ablaufdatum bzw. dem geplanten Reiseantritt. Die jeweils geltenden Gebühren sind bei Beantragung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten. Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung:
- aktueller Personalausweis / Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Foto
- zum Nachweis Ihrer Namensführung die Geburtsurkunde oder die Eheurkunde
Bei der Antragstellung für ein Kind wird zusätzlich folgendes benötigt:
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten
- die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
- den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Quelle: Stadt Zeitz