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Dezentrale Klärschlammentsorgung - Eigenbetrieb für Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz klärt auf

Pressemitteilung der Stadt Zeitz vom 04.02.2026

Die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Zeitz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abwasserentsorgung in der Stadt Zeitz. Sie beinhaltet unter anderem Bestimmungen zu Unternehmensgegenstand, Betriebsleitung, Wirtschaftsführung und dem Betriebsausschuss.

Ende 2025 wurde die Satzung geändert und im §1 Abs. 4 der Satzung um folgenden Satz 2 ergänzt: „Der Eigenbetrieb ist berechtigt, Teilaufgaben der Abwasserbeseitigung durch entsprechende Vereinbarung auf Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit auch auf andere Aufgabenträger zu übertragen“.

„Diese Änderung sagt aus, dass der Eigenbetrieb Aufgaben, die der Erfüllung seiner Pflichten dienen abgeben kann, wenn es wie in diesem Fall der Verbesserung von Betriebsabläufen dient“ erklärt der Betriebsleiter des Eigenbetriebes Ben Heinrich.

Die dezentrale Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt umfasst primär die Entleerung und Verwertung von Schlämmen aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben in ländlichen Regionen. Dabei werden Abfallprodukte aus Kleinkläranlagen oder kleinen Gemeinden direkt vor Ort behandelt, anstatt diese zu zentralen Großkläranlagen zu transportieren. Sie umfasst die Sammlung, Reinigung und oft thermische Verwertung des Schlamms. Dies schont die Umwelt, spart Infrastrukturkosten und reduziert Transporte.

Sie betreiben eine Kleinkläranlage oder Sammelgrube im Aufgabengebiet des Eigenbetriebes für Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und haben Fragen zur Entsorgung des Klärschlamms oder zur Terminvereinbarung? Infolge der ab 2026 geltenden Vereinbarung zur Aufgabenübertragung hilft Ihnen der Abwasserzweckverband Weiße Elster-Hasselbach/Thierbach (AZV WE-HT) für die Terminabstimmung der Abfuhr aus Gruben und/oder Kleinkläranlagen gern weiter. Ihre Ansprechpartner:

AZV Weiße Elster-Hasselbach/Thierbach

Zuständig für Terminabstimmung, Grubenausfuhr.

Telefon: 03441 / 82 916 14

E-Mail: info@azv-het.de

Wichtige Hinweise zur Zuständigkeit ab 2026

Seit dem 01.01.2026 gelten die genannten Kontaktdaten bezgl. der Abfuhr von Fäkalschlamm oder auch für das Stadtgebiet Zeitz einschließlich aller Ortsteile. Dies betrifft Grundstücke, für die bisher der Eigenbetrieb für Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz zuständig war. Die Kontrollaufgaben sowie die Abrechnung der Gebühren für diese Grundstücke werden weiterhin durch den Eigenbetrieb für Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz wahrgenommen.

Der Betriebsführer Stadtwerke Zeitz übernimmt diese Aufgaben im Auftrag des Eigenbetriebes. Gern können Sie sich auch an den Eigenbetrieb für Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz oder die Zentrale des Abwasserzweckverbandes wenden.

Eigenbetrieb für Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz

Kramerstraße 2, 06712 Zeitz

Telefon: 03441 / 68 03 30

E-Mail: eigenbetrieb.abwasser@stadt-zeitz.de

Abwasserzweckverband Weiße Elster-Hasselbach/Thierbach

Dr.-Engler-Straße 16, 06729 Elsteraue

Telefon: 03441 / 82 916 10

E-Mail: info@azv-het.de

Autor: Lars Werner, Pressestelle, 04.02.2026 
Quelle: Stadt zeitz