Landesamt für Umweltschutz informiert - Kartierung von Arten, Lebensräumen und Biotopen von 2026 bis 2030 in Zeitz geplant
Das Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, als zuständige Fachbehörde für Naturschutz beabsichtigt, im Rahmen landesweiter Untersuchungen in der Zeit von 2026 bis 2030 in der Gebietskörperschaft der Stadt Zeitz Kartierungen sowie das Monitoring aller in Sachsen-Anhalt relevanten Tierarten, Pflanzenarten und Biotope/ Lebensraumtypen sowie Untersuchungen zur Erstellung von Naturschutzfachplanungen durchzuführen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung nachfolgender Aufgaben stehen:
- Artikel 6 und 17 der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/105/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
- Beobachtung von Natur und Landschaft als Landesaufgabe, auch in Verbindung mit $ 5 Abs. 1 der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege und über die Anerkennung von Vereinigungen
- Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß $S$S 1, 30-33, 37-39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und 8 21-23, 25, 28 NatSchG LSA.
Aufgrund des behördlichen Auftrags sind das Betreten von Feld und Wald gemäß des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt (LWaldG) sowie das Befahren von Feld- und Waldwegen zur Erfüllung der gestellten Aufgabe mit PKW zu gestatten. Den Beauftragten der Fachbehörde für Naturschutz (LAU) ist der Zutritt zu Grundstücken zum Zwecke von Erhebungen im Zusammenhang mit diesen Geländekontrollen auf der Grundlage der vorgenannten Vorschriften ebenfalls zu gestatten.
Hinweis
Bei den wahrzunehmenden Aufgaben handelt es sich um eine Erfassung des Ist-Zustandes der Natur, grundsätzlich im nicht eingezäunten Bereich; Veränderungen an den Grundstücken sind damit nicht verbunden. Eigentümer und Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke werden gebeten, die Kartierungsarbeiten zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, solche Maßnahmen des Naturschutzes wie Prüfungen, Vermessungen, die Entnahme von Pflanzenproben, Bodenuntersuchungen sowie sonstige Arbeiten und Besichtigungen im Rahmen des Betretungsrechts des Naturschutzgesetzes zu dulden.
Über die Kartierungsplanung informiert das Land auch auf der eigenen Homepage.
Quelle: Stadt zeitz