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Wo gilt das Verbrennungsverbot von pflanzlichen Abfällen in Zeitz

Pressemeldung der Stadt Zeitz vom 03.03.2026

Mit dem Beschluss der Stadt Zeitz vom 03. Februar 2022 wurde die Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsgebot für die Gemarkung Zeitz beendet. Das heißt, dass auf diesem Gebiet ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht erfolgen darf. Ausgenommen vom Beschluss wurden die  ländlichen Ortsteile Theißen, Nonnewitz, Luckenau, Zangenberg, Geußnitz, Würchwitz und Kayna, in denen das Verbrennen weiterhin erlaubt ist. Wer sich nicht sicher ist, ob in seiner Straße oder seiner Ortschaft das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen erlaubt oder verboten ist, kann sich auf der interaktiven Karten des Burgenlandkreises informieren.

Den Link zur Karte finden Sie hier:

Wo gilt das Verbrennungsverbot

Wo das Verbrennen erlaubt ist, sind sowohl die Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises als auch der Brandschutz und die Wetterlage zu beachten. Die pflanzlichen Gartenabfälle dürfen jeweils montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr verbrannt werden. Eine Verbrennung an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen ist dagegen nicht zulässig. Weiter wird darauf hingewiesen, dass gemäß der Verbrennungsverordnung für bestimmte Ortsteile und Gemeinden im Burgenlandkreis das Verbrennen generell untersagt ist. Mitarbeiter des Umweltamtes des Burgenlandkreises werden die Einhaltung der Vorschriften durch Kontrollen vor Ort überwachen. Festgestellte Verstöße gegen die Anforderungen kann die Behörde als Ordnungswidrigkeiten ahnden.

Dennoch bittet das Umweltamt die Bürgerinnen und Bürger dringend darum, Gartenabfälle nicht zu verbrennen und diese stattdessen auf dem eigenen Grundstück etwa durch Kompostierung zu verwerten oder in den lokalen Annahmestellen abzugeben. Dies ist auf den Wertstoffhöfen in Naumburg, Weißenfels und Zeitz, im Kompostwerk Weißenfels sowie auf dem Kompostplatz Nißma ganzjährig möglich. Weiterhin stehen in der Saison zwölf weitere Annahmestellen in Freyburg, Bad Kösen, Hohenmölsen, Karsdorf, Kleinhelmsdorf, Kulkwitz, Laucha an der Unstrut, Lützen, Punkewitz, Roßleben, Saubach und Teuchern für die Abgabe von Grün- und Astschnitt zur Verfügung. Somit werden nicht nur Rauch, Qualm und Brandgeruch vermieden, sondern es kann auch ein Beitrag zu einer besseren Luftqualität geleistet werden. Außerdem werden die abgegebenen pflanzlichen Gartenabfälle sowohl zu qualitativ hochwertigem Kompost weiterverarbeitet als auch im Kompostwerk Weißenfels zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt.

Für private Anlieferer mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Burgenlandkreis ist die Abgabe einer Menge von maximal 1 m3 pro Anlieferung gebührenfrei. Darüber hinaus gehende Mengen sowie Grün- und Astschnitt von Gewerbebetrieben sind gebührenpflichtig und können nur im Kompostwerk Weißenfels, auf dem Kompostplatz Nißma oder auf dem Grün- und Astschnittplatz in Freyburg (Unstrut) abgegeben werden. Annahmebedingungen sowie Informationen zur Erreichbarkeit der Annahmestellen sind auf www.awsas.de nachzulesen.

Im Burgenlandkreis können Bürgerinnen und Bürger ihren Grün- und Astschnitt bequem über die Biotonne im praktischen 14-täglichen Rhythmus direkt vom eigenen Grundstück aus entsorgen. Neben der regulären Biotonne gibt es die Möglichkeit, eine zusätzliche Tonne zu beantragen. Wer mehr Platz für die Bioabfälle benötigt, kann diesen Service gegen eine moderate Gebühr nutzen und erspart sich in der Regel den Weg zu den Annahmestellen.

Wer dennoch verbrennt, sollte die Gartenabfälle grundsätzlich vorher komplett umschichten, um kleinere Tiere wie Igel, Mäuse, Vögel und Insekten, die die Haufwerke häufig als Unterschlupf nutzen, zu vertreiben. Ein bloßes Rütteln am Haufen reicht dagegen nicht aus, da sich die Kleintiere eher völlig ruhig verhalten, statt zu flüchten.

Für Anfragen, Hinweise und Beschwerden kann via Smartphone die mobile Internetseite http://umweltradar.blk.de genutzt werden. Aber auch der direkte Kontakt zum Umweltamt unter der E-Mail-Adresse umweltamt@blk.de oder der Telefonnummer 03443 / 372 241 ist möglich.

Autor: Lars Werner, Pressesprecher, 03.03.2026 
Quelle: Stadt Zeitz