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Stadt Zeitz sucht engagierte und verantwortungsbewusste Schiedspersonen

Pressemitteilung der Stadt Zeitz vom 27.07.2026

Schiedsstellen dienen der außergerichtlichen, schnellen und kostengünstigen Beilegung von Streitigkeiten. Die Schiedsperson vermittelt unabhängig, unparteiisch und ehrenamtlich zwischen den Beteiligten, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Eine juristische Beratung erfolgt nicht. Entscheidend sind vielmehr Lebenserfahrung, Einfühlungsvermögen, Verhandlungsgeschick sowie neutrales und lösungsorientiertes Handeln.

Persönliches

Die Stadt Zeitz sucht ab Dezember 2026 zwei Schiedspersonen für ihre Schiedsstellen. Gefragt sind dabei Personen, die sachlich, besonnen und vorurteilsfrei auftreten, über einen angemessenen Bildungsgrad verfügen und ausreichend Zeit für das Ehrenamt mitbringen. Eine juristische Ausbildung ist nicht erforderlich. Kenntnisse oder Erfahrungen in Mediation, Gesprächsführung, Konfliktvermittlung, Recht, Verwaltung oder ehrenamtlicher Arbeit sind von Vorteil.

Gesetzliche Voraussetzungen

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen dabei die Voraussetzungen des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes (SchStG) erfüllen. Dazu gehören insbesondere, dass sich der Hauptwohnsitz im Gebiet der Stadt Zeitz befindet, man mindestens 25 Jahre alt ist und keine gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen. Die abschließende Prüfung hierzu erfolgt im Auswahl- und Bestellungsverfahren.

Wahl ins Ehrenamt und Unterstützung

Die Schiedspersonen werden vom Stadtrat der Stadt Zeitz für fünf Jahre gewählt und wird durch die Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.  Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt und begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis mit der Stadt Zeitz.

Die Stadt unterstützt die gewählten Schiedspersonen in jeglicher Hinsicht und stellt die erforderlichen Sachmittel, Formulare und Räumlichkeiten bereit und hilft bei organisatorischen sowie verwaltungstechnischen Aufgaben. Zudem werden Einführungs- und Fortbildungen angeboten, wobei die Kosten notwendiger und genehmigter Fortbildungen im Rahmen der geltenden Regelungen übernommen werden.

Als Schiedsperson übernehmen Sie ein verantwortungsvolles und gesellschaftlich bedeutsames Ehrenamt mit abwechslungsreichen Tätigkeiten und direktem Bürgerkontakt. Dabei arbeiten Sie eng mit dem zuständigen Amtsgericht zusammenarbeiten, erhalten Unterstützung in jeglicher Hinsicht und bekommen die Möglichkeit, Ihre sozialen und kommunikativen Fähigkeiten einzubringen und weiterzuentwickeln.

Sie fühlen sich angesprochen? Dann reichen Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens 14. August 2026 unter folgender Adresse ein:

Stadt Zeitz
Stabsstelle Personal und Organisation
Bewerbung als „Schiedsperson“
PF 1420
06694 Zeitz

Die Bewerbung sollte ein kurzes Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf, Angaben zu beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten, gegebenenfalls Nachweise über besondere Kenntnisse oder Erfahrungen, Adressdaten, Telefonnummer und E-Mail-Adresse enthalten. Bei Amtsantritt ist zudem ein Führungszeugnis vorzulegen. Dieses dient dem Nachweis, dass keine Ausschlussgründe (wie z. B. der Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter infolge einer Straftat) vorliegen. Die Stadt Zeitz freut sich auf Ihre Bewerbung und Ihr Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt.

Autor: Lars Werner, Pressesprecher, 27.07.2026 
Quelle: Stadt Zeitz