Kindertagesbetreuung anmelden
Der "Antrag auf einen Betreuungsplatz" ist die Voranmeldung / Reservierung für einen Betreuungsplatz und zwingend notwendig, wenn Sie Ihr Kind einer städtischen Kindertageseinrichtung anvertrauen möchten.
Den Antrag auf einen Betreuungsplatz in einer städtischen Kindertageseinrichtung finden Sie am Ende der Seite.
Aufgrund der hohen Nachfrage empfehlen wir, den Antrag auf einen Betreuungsplatz zu stellen, sobald Sie wissen, ab wann Ihr Kind die Einrichtung besuchen soll. Sie können den Antrag auch vor dem berechneten Geburtstermin stellen.
Wenn Sie Interesse an einer Kindertageseinrichtung in freier Trägerschaft haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Einrichtung.
Kindertageseinrichtungen in Zeitz
Allgemeine Informationen
Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung, wie einer Krippe, einem Kindergarten , einem Hort oder einer Kindertagesstätte.
Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft.
Sie schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest.
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie mit einer Kindertageseinrichtung in städtischer Trägerschaft Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin. Wir empfehlen, mehrere Kindertageseinrichtungen zu besuchen, damit Sie Ausweichoptionen haben, falls Ihre Wunscheinrichtung keine Plätze frei hat.
- Füllen Sie anschließend das Formular “Antrag auf einen Betreuungsplatz“ aus. Die Informationen benötigt die zuständige Stelle zwingend, um für Ihr Kind einen Platz in einer Kita vorzumerken. Mehrere Kinder melden Sie bitte einzeln an, ein Antrag pro Kind. Aufgrund der hohen Nachfrage empfehlen wir, den Antrag auf einen Betreuungsplatz zu stellen, sobald Sie wissen, ab wann Ihr Kind die Einrichtung besuchen soll. Sie können den Antrag auch vor dem berechneten Geburtstermin stellen.
- Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, nimmt die zuständige Stelle Kontakt mit Ihnen auf und bespricht das weitere Vorgehen.
- Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie gern einen persönlichen Termin vor Ort vereinbaren.
Voraussetzungen
- Kinder bis zum 3. Geburtstag: Ihr Kind darf in eine Krippe gehen.
- Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt: Ihr Kind darf in einen Kindergarten gehen.
- Ab Schuleintritt bis zum 14. Geburtstag oder dem Eintritt in den 7. Schuljahrgang: Ihr Kind darf einen Hort besuchen.
- Der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes ist in Sachsen-Anhalt.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen.
Gebühren
Für die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle können Kostenbeiträge anfallen. Die Höhe richtet sich nach den vereinbarten Betreuungsstunden.
Wenn Sie für zwei oder mehr Kinder Kindergeld erhalten und diese Kinder gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen betreut werden, dann zahlen Sie insgesamt höchstens den Kostenbeitrag für das älteste dieser betreuten Kinder, wenn die Kinder noch nicht zur Schule gehen,
Bis zum 31. Dezember 2026 gilt eine abweichende Regelung: Erhalten Sie für zwei oder mehr Kinder Kindergeld und werden diese gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen betreut, zahlen Sie nur den Kostenbeitrag für das älteste betreute Kind sowie für jedes weitere betreute Kind, das bereits die Schule besucht.
Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen. Hierzu zählen die Kosten für Lebensmittel, Zubereitung und Lieferung der angebotenen Speisen und Getränke.