Bauleitplanung - Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen -
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Gemeinde, um die städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet vorausschauend vorzubereiten und zu steuern. Geregelt wird das gesetzliche Verfahren über das Baugesetzbuch.
Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass bauliche und sonstige Nutzungen der Grundstücke durch Bauleitpläne vorzubereiten sind. Darüber hinaus können die Gemeinden in eigener Verantwortung Satzungen erlassen, um die Eigenart eines Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten oder um die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Gebiete festzulegen.
Für die städtebauliche Entwicklung der Ortschaften der Stadt Zeitz ist die Dorferneuerungsplanung beziehungsweise Dorfentwicklungsplanung ein wichtiges Instrument. Gefördert werden daraus resultierende Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Union aus dem ELER-Fond.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist das Planungsinstrument der Gemeinde und umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Er legt die städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsziele für einen Zeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren fest. Die planende Gemeinde legt für die einzelnen Flächen die differenzierte städtebauliche Nutzung fest. Das sind zum Beispiel Flächen für Wohnbebauung, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Gemeinbedarfsflächen, Verkehrsflächen oder Grünflächen.
Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtige Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Ferner ist der Flächennutzungsplan die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden.
Die Stadt Zeitz hat mit Genehmigung des Landesverwaltungsamtes vom 30. September 2015 und Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Zeitz, am 31. Oktober 2015, einen wirksamen Flächennutzungsplan.
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Bebauungspläne
Der Bebauungsplan wird aus dem übergeordneten Flächennutzungsplan der Gemeinde entwickelt und regelt die mögliche Nutzungsart und Bebauung von Gebieten und/oder Grundstücken.
Ein Bebauungsplan stimmt mit den städtebaulichen Zielsetzungen überein und die Ziele der Raumordnungsplanung sowie deren Kriterien werden berücksichtigt. Die Gemeinde legt einen Bebauungsplan als Satzung fest und schafft Baurecht nach Baugesetzbuch.
Aktuelles/Öffentlichkeitsbeteiligungen Bebauungspläne
Öffentlichkeitsbeteiligung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz
Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 25.11.2021 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 90 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuches (BauGB) - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz für das Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Kayna gefasst. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es wird folgendes Planziel angestrebt:
Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB liegen der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan und der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 27.03.2023 bis 28.04.2023 im Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, Zimmer 303, Altmarkt 16 (Gewandhaus), 06712 Zeitz, barrierefrei, während folgender Dienststunden:
Montag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
sowie nach vorheriger Terminabstimmung außerhalb dieser Uhrzeiten zur Einsicht öffentlich aus.
Auskünfte dazu erhalten Sie zu den angegebenen Zeiten bzw. nach Vereinbarung im Sachgebiet Stadtentwicklung unter der Telefonnummer +49 3441 83436 (Herr Villiers; christian.villiers@-zeitz.de) oder +49 3441 83435 (Frau Bauch; Simone.bauch@stadt- zeitz.de).
Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann sich jedermann bzw. jede Person über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und können Anregungen bzw. Hinweise schriftlich bzw. per E-Mail (Stadtplanung@stadt-zeitz.de) geäußert oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben werden.
Mit der Abgabe einer Stellungnahme wird der Verarbeitung der Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zugestimmt.
Des Weiteren können die Unterlagen im Internet unter www.zeitz.de/bauleitplanung unter dem Punkt Bebauungspläne - Aktuelles/ Öffentlichkeitsbeteiligungen Bebauungspläne und https://www.lvermgco.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden entsprechend § 3 Abs.2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt.
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Öffentlichkeitsbeteiligung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Zeitz im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg-Friedensstraße in Zeitz -
Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 17.11.2022 den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Zeitz im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg-Friedensstraße in Zeitz - für das Flurstück 103/21 der Flur 6 der Gemarkung Zeitz gefasst. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es wird folgendes Planziel angestrebt:
Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport.
Gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB liegen der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 sowie der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes und der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 27.03.2023 bis 28.04.2023 im Fachbereich technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, Zimmer 303, Altmarkt 16 (Gewandhaus), 06712 Zeitz, barrierefrei, während folgender Dienststunden:
Montag von 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag von 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr
sowie nach vorheriger Terminabstimmung außerhalb dieser Uhrzeiten zur Einsicht öffentlich aus.
Auskünfte dazu erhalten Sie zu den angegebenen Zeiten bzw. nach Vereinbarung im Sachgebiet Stadtentwicklung unter der Telefonnummer 03441 83436 (Herr Villiers; christian.villiers@stadt-zeitz.de) oder 03441 83435 (Frau Bauch; simone.bauch@stadt-zeitz.de).
Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann sich jedermann bzw. jede Person über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und können Anregungen bzw. Hinweise schriftlich bzw. per E-Mail (Stadtplanung@stadt-zeitz.de) geäußert oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben werden.
Mit der Abgabe einer Stellungnahme wird der Verarbeitung der Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zugestimmt.
Des Weiteren können die Unterlagen im Internet unter www.zeitz.de/bauleitplanung unter dem Punkt Bebauungspläne – Aktuelles/ Öffentlichkeitsbeteiligungen Bebauungspläne und https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden entsprechend § 3 Abs.2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt.
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Öffentlichkeitsbeteiligung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) - Eigenheimbau Am Ochsenberg im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz
Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 17.11.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 102 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuches (BauGB) - Eigenheimbau Am Ochsenberg im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz für das Flurstück 2/6 der Flur 6 der Gemarkung Kayna gefasst. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB liegen der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan und der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 27.03.2023 bis 28.04.2023 im Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, Zimmer 304, Altmarkt 16 (Gewandhaus), 06712 Zeitz, barrierefrei während folgender Dienststunden:
Montag, von 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag von 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr
sowie nach vorheriger Terminabstimmung außerhalb dieser Uhrzeiten zur Einsicht öffentlich aus.
Auskünfte dazu erhalten Sie zu den angegebenen Zeiten bzw. nach Vereinbarung im Sachgebiet Stadtentwicklung unter der Telefonnummer 03441 83 436 (Herr Villiers; christian.villiers@stadt-zeitz.de) oder 03441 83 383 (Frau Schmidt; silvia.schmidt@stadt-zeitz.de).
Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann sich jedermann bzw. jede Person über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und können Anregungen bzw. Hinweise schriftlich bzw. per E-Mail (Stadtplanung@stadt-zeitz.de) geäußert oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben werden.
Mit der Abgabe einer Stellungnahme wird der Verarbeitung der Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zugestimmt.
Des Weiteren können die Unterlagen im Internet unter www.zeitz.de/bauleitplanung unter dem Punkt Bebauungspläne – Aktuelles/ Öffentlichkeitsbeteiligungen Bebauungspläne und https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html gesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden entsprechend § 3 Abs.2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt.
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Satzungen
Ein weiteres Planungsinstrument der Gemeinde sind Innenbereichssatzungen nach § 34 Baugesetzbuch sowie Außenbereichssatzungen nach § 35 Baugesetzbuch.
Bei der Innenbereichssatzung kann die Gemeinde schnell und ohne aufwendiges Verfahren innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Baurecht schaffen.
Die Außenbereichssatzung erstreckt sich über einen bebauten Bereich außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, der nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist, sondern auch zu Wohnzwecken dient.
Diese Satzungen müssen mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein.
Bezeichnung | Bekanntmachung |
---|---|
Ergänzungssatzung für den Bereich Leipziger Straße/Straße nach Unterschwöditz in Zangenberg |
12.03.2008 |
Ergänzungssatzung „Platanenweg/ Kastanienplatz“ |
15.02.2006 17.06.2009 |
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Zeitz für den Bereich Teichstraße in Zangenberg |
19.07.2006 |
Abrundungssatzung Hainichener Dorfstraße/ehem. Fleischerei |
17.05.2006 |
Ortsabrundungssatzung Hainichener Dorfstraße/ehem. Garagenkomplex am Teich |
11.07.2007 |
Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße im OT Geußnitz |
20.08.2011 |
Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch für den Bereich Kaltefeld/Bauplatz/Richard-Leißling -Straße |
26.01.2013 |
Satzung gemäß § 34(4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch für eine Teilfläche des Flurstückes 212 sowie 64/3 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz |
18.02.2012 28.09.2013 |
Außenbereichssatzung Kloster Posa |
29.08.2015 |
Erhaltungssatzung
Die Gemeinde kann durch eine Erhaltungssatzung Gebiete festsetzen, in denen
- zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt,
- zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, oder
- bei städtebaulichen Umstrukturierungen
der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen.
Für die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart bedarf auch die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung.
Für die Stadt Zeitz wurden die folgenden Erhaltungssatzungen durch den Stadtrat beschlossen:
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Dorfentwicklungsplanung
Dorfentwicklungspläne bilden die Grundlage für eine Förderung im Rahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung. Ziel der Dorfentwicklungsplanung ist es, der fortschreitenden Zerstörung des typischen dörflichen Lebensraumes entgegenzuwirken und die Arbeits- und Lebensverhältnisse der Bevölkerung zu verbessern.
Die Stadt Zeitz und ihre Ortsteile sind Mitglied in der Lokalen Aktionsgruppe Montanregion Sachsen-Anhalt-Süd.
Für Maßnahmen im kommunalen und privaten Bereich können über die Gemeinden Fördermittel beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd oder dem LEADER-Management beantragt werden.
Mit der Dorfentwicklungsplanung wurden im Zusammenwirken der BürgerInnen, Stadtverwaltung, Ortschaftsräten und Planungsbüros Leitbilder für die zukünftige Entwicklung der folgenden Ortsteile erarbeitet:
- Geußnitz mit den Ortsteilen Steinbrüchen, Wildenborn und Wildensee
- Kayna mit den Ortsteilen Lindenberg, Roda, Mahlen und Zettweil
- Würchwitz mit den Ortsteilen Bockwitz, Lobas, Stockhausen,
- Loitsch, Suxdorf
- Nonnewitz mit dem Ortsteil Unterschwöditz
- Theißen mit dem Ortsteil Reußen
- Luckenau und Zeitz mit den Ortsteilen Hainichen und Zangenberg.
Die Aktualisierung dieser Dorfentwicklungspläne erfolgt im Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2035.
Die Internetseite der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten können Sie aufrufen unter www.alff.sachsen-anhalt.de.