Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 11.03.2020 | BAU1/0008/20 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Vorstellung der Planung Neubau eines Multifunktionsgebäudes im Schlosspark Zeitz durch Kanon Plan GmbH | VII/STR/65/0204/20 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 82– Eigenheimbebauung Dietrich- Bonhoeffer Straße“ | VII/STR/65/0206/20 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Teileinziehung der Straße "An der ehemaligen Schweinemästerei" | VII/STR/65/0208/20 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,
für das nachfolgend bezeichnete Teilstück der Straße „An der ehemaligen Schweinemästerei“ wird die Widmung auf die Benutzungsarten „Fußgänger- und Radverkehr“ gemäß § 8 Abs. 3 StrG LSA beschränkt (Teileinziehung).
Anfangspunkt: hinter der Zufahrt zum Grundstück Gemarkung Zeitz, Flur 28, Flurstück 66/8 Endpunkt: vor der letzten Feldzufahrt ca. 25 m vor der Gemarkungsgrenze Tröglitz Länge: 270 m (gemäß Lageplan)
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28.05.2020 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,
für das nachfolgend bezeichnete Teilstück der Straße „An der ehemaligen Schweinemästerei“ wird die Widmung auf die Benutzungsarten „Fußgänger- und Radverkehr“ gemäß § 8 Abs. 3 StrG LSA beschränkt (Teileinziehung).
Anfangspunkt: hinter der Zufahrt zum Grundstück Gemarkung Zeitz, Flur 28, Flurstück 66/8 Endpunkt: vor der letzten Feldzufahrt ca. 25 m vor der Gemarkungsgrenze Tröglitz Länge: 270 m (gemäß Lageplan)
Abstimmungsergebnis:
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04.06.2020 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0208/0406/20: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, für das nachfolgend bezeichnete Teilstück der Straße „An der ehemaligen Schweinemästerei“ wird die Widmung auf die Benutzungsarten „Fußgänger- und Radverkehr“ gemäß § 8 Abs. 3 StrG LSA beschränkt (Teileinziehung).
Anfangspunkt: hinter der Zufahrt zum Grundstück Gemarkung Zeitz, Flur 28, Flurstück 66/8 Endpunkt: vor der letzten Feldzufahrt ca. 25 m vor der Gemarkungsgrenze Tröglitz Länge: 270 m (gemäß Lageplan)
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Ausbau der Liebknechtstraße (1. BA) in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VII/STR/65/0209/20 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||||
N 11 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||
N 12 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 21.04.2020 | ||||||||||||||||||||
N 13 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0203/20 | |||||||||||||||||||
N 14 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||||
Ö 15 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 16 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||||
Ö 17 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||