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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 20.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00
Raum: "Capitol" Zeitz
Ort: "Capitol", Judenstraße 3/4, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3     Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 11.03.2020  
BAU1/0008/20  
Ö 5     Einwohnerfragestunde      
Ö 6     Vorstellung der Planung Neubau eines Multifunktionsgebäudes im Schlosspark Zeitz durch Kanon Plan GmbH  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0204/20  
Ö 7     Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 82– Eigenheimbebauung Dietrich- Bonhoeffer Straße“  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0206/20  
Ö 8     Teileinziehung der Straße "An der ehemaligen Schweinemästerei"  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0208/20  
Ö 9     Ausbau der Liebknechtstraße (1. BA) in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0209/20  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Liebknechtstraße (1.BA).

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, Gehwege beidseitig, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Liebknechtsstraße als Haupt-erschließungsstraße klassifiziert.

   
    28.05.2020 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Liebknechtstraße (1.BA).

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, Gehwege beidseitig, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Liebknechtsstraße als Haupt-erschließungsstraße klassifiziert.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    04.06.2020 - Stadtrat Zeitz
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0209/0406/20:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Liebknechtstraße (1.BA).

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, Gehwege beidseitig, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung.

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Liebknechtsstraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

Zahl der besetzten Mandate:

35

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

9

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 10     Anfragen sowie Informationen      
N 11     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 12     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 21.04.2020    
N 13     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0203/20  
N 14     Anfragen sowie Informationen    
Ö 15     Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit    
Ö 16     Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse    
Ö 17     Schließung der Sitzung