Tagesordnung - Sondersitzung des Stadtrates Zeitz
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Zustimmung des Stadtrates zur Klage gegen den Bescheid des Statistischen Landesamtes (Kostenerstattung nach § 12 ZensAG 2022 LSA) | VII/STR/BM/0650/22 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
höchstvorsorglich Klage gegen den Kostenerstattungsbescheid des Statistischen Landesamtes Sachsen- Anhalt vom 27.06.2022, eingegangen am 30.06.2022 beim zuständigen VG Halle einzureichen, sofern der Städte- und Gemeindebund nicht innerhalb der Klagefrist im Hinblick auf die laufende Kommunalverfassungsbeschwerde der Städte Haldensleben, Sangerhausen und Merseburg eine Vereinbarung mit dem Ministerium des Innern dahingehend trifft, dass eine Änderung des Bescheids im Falle der erfolgreichen Kommunalverfassungsbeschwerde, automatisch (trotz dann eingetretener Bestandskraft) erfolgen wird. |
|||||||||||||||||||
14.07.2022 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 2 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VII/STR/BM/0650/1407/22 Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,
höchstvorsorglich Klage gegen den Kostenerstattungsbescheid des Statistischen Landesamtes Sachsen- Anhalt vom 27.06.2022, eingegangen am 30.06.2022 beim zuständigen VG Halle einzureichen, sofern der Städte- und Gemeindebund nicht innerhalb der Klagefrist im Hinblick auf die laufende Kommunalverfassungsbeschwerde der Städte Haldensleben, Sangerhausen und Merseburg eine Vereinbarung mit dem Ministerium des Innern dahingehend trifft, dass eine Änderung des Bescheids im Falle der erfolgreichen Kommunalverfassungsbeschwerde, automatisch (trotz dann eingetretener Bestandskraft) erfolgen wird.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
N 3 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 4 | Überplanmäßige Ausgabe - Hier: vorauss. Ersatzvornahmekosten | VII/STR/BM/0648/22 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||