Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
Bezeichnung: |
Sitzung des Bauausschusses |
Gremium: |
Bauausschuss |
Datum: |
Do, 13.04.2023 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
17:00 - 19:10 |
Raum: |
Friedenssaal |
Ort: |
Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 11.01.2023 |
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BAU/0029/23 |
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Ö 5 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 6 |
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Entwicklungs- und Nutzungskonzept Zekiwa Verwaltungsgebäude
mündlich |
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Ö 7 |
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Vorstellung der Überarbeitung der Baumaßnahme DSK - Zeitz, Neugestaltung Besenstraße inclusive Nebenanlagen / Erneuerung Mischwasserkanalisation |
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VII/STR/65/0799/23 |
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Ö 8 |
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 - Sanierung Wohnhaus mit neuem Anbau und Errichtung Carport - Kurt-Eisner-Straße 34 - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren |
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VII/STR/65/0804/23 |
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VORLAGE |
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Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 der Stadt Zeitz – Sanierung Wohnhaus mit neuem Anbau und Errichtung Carport - Kurt-Eisner-Straße 34 - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) wird der Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Zeitz - Sanierung Wohnhaus mit neuem Anbau und Errichtung Carport - Kurt-Eisner-Straße 34 - der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B: Plan 1 Lage- und Erschließungsplan, Abstandsflächenplan, Freiflächengestaltungsplan Anlage 5; Plan 2 Grundrisse, Querschnitte Anlage 6; Plan 3 Ansichten Anlage 7) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
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20.04.2023 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 der Stadt Zeitz – Sanierung Wohnhaus mit neuem Anbau und Errichtung Carport - Kurt-Eisner-Straße 34 - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) wird der Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Zeitz - Sanierung Wohnhaus mit neuem Anbau und Errichtung Carport - Kurt-Eisner-Straße 34 - der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B: Plan 1 Lage- und Erschließungsplan, Abstandsflächenplan, Freiflächengestaltungsplan Anlage 5; Plan 2 Grundrisse, Querschnitte Anlage 6; Plan 3 Ansichten Anlage 7) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 | davon anwesend: | 11 | Ja-Stimmen: | 11 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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27.04.2023 - Stadtrat Zeitz |
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Ö 18 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 der Stadt Zeitz – Sanierung Wohnhaus mit neuem Anbau und Errichtung Carport - Kurt-Eisner-Straße 34 - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) wird der Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Zeitz - Sanierung Wohnhaus mit neuem Anbau und Errichtung Carport - Kurt-Eisner-Straße 34 - der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B: Plan 1 Lage- und Erschließungsplan, Abstandsflächenplan, Freiflächengestaltungsplan Anlage 5; Plan 2 Grundrisse, Querschnitte Anlage 6; Plan 3 Ansichten Anlage 7) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 33 | 3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt | | davon anwesend: | 31 | Ja-Stimmen: | 31 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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Ö 9 |
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Anfragen und Informationen |
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N 10 |
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Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung |
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N 11 |
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Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 11.01.2023 |
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N 12 |
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Vergabe von Planungsleistungen |
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VII/STR/65/0784/23 |
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N 13 |
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Vergabe von Planungsleistungen |
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VII/STR/65/0798/23 |
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N 14 |
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Vergabe von Planungsleistungen |
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VII/STR/65/0802/23 |
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N 15 |
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Anfragen und Informationen |
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Ö 16 |
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Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit |
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Ö 17 |
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Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
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Ö 18 |
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Schließung der Sitzung |
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