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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Do, 13.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Anlagen:
TOP 6 Zekiwa - Unterlagen für BA 13.04.2023

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3     Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 11.01.2023  
BAU/0029/23  
Ö 5     Einwohnerfragestunde      
Ö 6     Entwicklungs- und Nutzungskonzept Zekiwa Verwaltungsgebäude mündlich      
Ö 7     Vorstellung der Überarbeitung der Baumaßnahme DSK - Zeitz, Neugestaltung Besenstraße inclusive Nebenanlagen / Erneuerung Mischwasserkanalisation  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0799/23  
Ö 8     Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 - Sanierung Wohnhaus mit neuem Anbau und Errichtung Carport - Kurt-Eisner-Straße 34 - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0804/23  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beschließt:

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 der Stadt Zeitz Sanierung Wohnhaus mit neuem Anbau und Errichtung Carport - Kurt-Eisner-Straße 34 - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) wird der Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Zeitz - Sanierung Wohnhaus mit neuem Anbau und Errichtung Carport - Kurt-Eisner-Straße 34  - der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B: Plan 1 Lage- und Erschließungsplan, Abstandsflächenplan, Freiflächengestaltungsplan Anlage 5; Plan 2 Grundrisse, Querschnitte Anlage 6; Plan 3 Ansichten Anlage 7) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

   
    20.04.2023 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 der Stadt Zeitz – Sanierung Wohnhaus mit neuem Anbau und Errichtung Carport - Kurt-Eisner-Straße 34 - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) wird der Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Zeitz - Sanierung Wohnhaus mit neuem Anbau und Errichtung Carport - Kurt-Eisner-Straße 34  - der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B: Plan 1 Lage- und Erschließungsplan, Abstandsflächenplan, Freiflächengestaltungsplan Anlage 5; Plan 2 Grundrisse, Querschnitte Anlage 6; Plan 3 Ansichten Anlage 7) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

   
    27.04.2023 - Stadtrat Zeitz
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 der Stadt Zeitz – Sanierung Wohnhaus mit neuem Anbau und Errichtung Carport - Kurt-Eisner-Straße 34 - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) wird der Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Zeitz - Sanierung Wohnhaus mit neuem Anbau und Errichtung Carport - Kurt-Eisner-Straße 34  - der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B: Plan 1 Lage- und Erschließungsplan, Abstandsflächenplan, Freiflächengestaltungsplan Anlage 5; Plan 2 Grundrisse, Querschnitte Anlage 6; Plan 3 Ansichten Anlage 7) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

33

3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

31

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 9     Anfragen und Informationen      
N 10     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 11     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 11.01.2023    
N 12     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0784/23  
N 13     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0798/23  
N 14     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0802/23  
N 15     Anfragen und Informationen    
Ö 16     Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 17     Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 18     Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6 Zekiwa - Unterlagen für BA 13.04.2023 (23100 KB)