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Auszug - Bericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögensplanes des Eigenbetriebes "Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz" (SSBZ) zum 31. März 2008  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 04.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 18:45
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/74/1317/08 Bericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögensplanes des Eigenbetriebes "Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz" (SSBZ) zum 31. März 2008
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtreinigungs- u. Servicebetrieb der Stadt Zeitz
Federführend:SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH   

Herr Gast informierte über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen zum 31

Herr Gast informierte über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen zum 31.03.2008. Er verwies auf die Problematik der vorläufigen Haushaltsführung der Stadt Zeitz und die gekürzten Haushaltsansätze hin. Bereits jetzt ist ersichtlich, dass einige Haushaltsansätze nicht ausreichen werden. Als Beispiel nannte er das Stellen von Verkehrsschildern zur Durchführung der satzungsmäßigen Straßenreinigung und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen. Hier wird es nicht möglich sein, die geforderten Revisionen in vollem Umfang durchzuführen.

Die offene Problematik der ausstehenden Straßenreinigungsgebühren wird zur Zeit noch durch das Rechtsamt geklärt. Eine Entscheidung sollte im Mai/Juni erfolgen.

Erschwerend kommt der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst hinzu. Auf Grund des Tarifabschlusses und der immer steigenden Fremdkosten hat der Eigenbetrieb seine Preise überarbeitet und angepasst. Zum 01.07.2008 kommt es somit zu einer Steigerung der Preise des SSBZ von durchschnittlich 6 %.

 

Herr Exler vertritt die Meinung, dass die Stadt Zeitz den Forderungsausfall für die Straßenreinigungsgebühren übernehmen muss. Er forderte mit Nachdruck eine schnellstmögliche Entscheidung durch das Rechtsamt.

 

Nach Anfragen und Diskussion der Ausschussmitglieder wurde herausgearbeitet, dass es zur Durchführung der Revisionen für die ortsfesten Geräte (Straßenbeleuchtung) gesetzliche Vorschriften gibt. Diese Vorschriften sind einzuhalten und die Stadt muss im Haushalt die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen.

Auf die Anfrage des Herrn Börner zu den Konsequenzen für die Stadt bei einem evtl. eintretenden Schadensfall konnte Herr Gast bestätigen, dass die Stadt schadensersatzpflichtig ist, wenn die entsprechenden vorgeschriebenen Revisionen nicht durchgeführt worden.

 

Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.