Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 der Stadt Zeitz "Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg II"
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 11.06.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:45 | |||||||
Raum: | Raum 308 | |||||||
Ort: | Gewandhaus Zeitz, Altmarkt 16, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/61/1228/08 Billigungs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 der Stadt Zeitz "Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg II" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 der Stadt Zeitz – Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg II – mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 85 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) in der Fassung vom Mai 2008 sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2008 werden gebilligt.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 der Stadt Zeitz mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 85 BauO LSA in der Fassung vom Mai 2008 und der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2008 sowie bereits aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und frühzeitigen Behördenbeteiligung werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0