Auszug - Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses 2006 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz
38. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 5 | Beschluss: | IV/STR/75/1662/09 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 26.03.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 19:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/75/1662/09 Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses 2006 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz | |||||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. IV/STR/75/1662/2603/09:
Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2006 und die Behandlung des Jahresverlustes 2006 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 11 der Eigenbetriebsverordnung vom 20.08.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2006
1.1 Bilanzsumme 39.827.219,31 EUR
1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 38.020.669,30 EUR
- das Umlaufvermögen 1.787.752,71 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten 18.797,30 EUR
1.1.2 Davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital 6.005.062,52 EUR
- die verrechenbare Abwasserabgabe 2.053.977,00 EUR
- die empfangenen Ertragszuschüsse 6.236.370,00 EUR
- die Rückstellungen 974.717,12 EUR
- die Verbindlichkeiten 24.557.092,67 EUR
1.2 Jahresverlust 264.650,50 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 5.409.475,96 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 5.674.126,46 EUR
2. Behandlung des Jahresverlustes
- auf neue Rechnung vorzutragen 264.650,50 EUR
3. Der Stadtrat beschließt die Entlastung des Betriebsleiters für das
Wirtschaftsjahr 2006.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 30
Ja-Stimmen: 30
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0