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Auszug - Anfragen und Informationen  

Sitzung des Gemeinderates Luckenau
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeinderat Luckenau Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 08.04.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10
Raum: Luckenau, Bürgerraum, Schulstraße
Ort: Schulstraße, 06711 Zeitz

- Frau Lippert:

- Frau Lippert:

- vom Ministerium des Innern ist ein Fax gekommen über den Bewilligungsbescheid zur

  Liquiditätshilfe für die Gemeinde Luckenau in Höhe von 43.300,00 €; diese Liquiditätshilfe dient

  zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten und ist grundsätzlich rückzahlbar; die

  Auszahlung erfolgt in zwei gleichen Raten; die erste Rat wird umgehend nach Bestandskraft

  des Bescheides ausgezahlt; vor Auszahlung der zweiten Rate hat die Gemeinde Luckenau ein

  beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept vorzulegen, dass folgende

  Konsolidierungsmaßnahmen beinhaltet:

1.      Erhöhung der Realsteuerhebesätze zumindest auf den Landesdurchschnitt

2.      Zuschussreduzierung für freiwillige Aufgaben, insbesondere für die Kegelbahn und den Sportplatz

3.      Reduzierung der Personalkosten und

4.      kostendeckende Bewirtschaftung des Friedhofs unter Berücksichtigung der anfallenden Personalkosten und der kalkulatorischen Kosten wie Abschreibungen sowie Verzinsung des Anlagekapitals

- Frau Lippert gibt weiterhin bekannt, dass die Vereinbarung im Gebietsänderungsvertrag mit

  der Gemeinde Luckenau, die Hebesätze bis 2018 beizubehalten, steht der Forderung nach

  Erhöhung der Hebesätze nicht im Wege; der Gebietsänderungsvertrag kann nur im Rahmen

  der finanziellen Leistungsfähigkeit umgesetzt werden; im vorliegenden Fall kann sich die

  Gemeinde die niedrigeren Hebesätze nicht mehr leisten; das Kriterium, welches für die

  Auszahlung der 2. Rate gesetzt wurde, ist höherrangig;

- zum Vergleich die

  - Hebesätze der Gemeinde                                                        - Hebesätze des Landes Sachsen - Anhalt 

              Steuer A                            =   240                                                                      290

              Steuer B                            =   300                                                                      376

              Gewerbesteuer              =   300                                                                      323