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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59 "Eigenheimbau am Cranachweg VI" in Zeitz  

40. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 25 Beschluss:IV/STR/61/1698/09
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.04.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/61/1698/09 Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59 "Eigenheimbau am Cranachweg VI" in Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/1698/2304/09:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 102/19 in der Gemarkung Zeitz in der Flur 6 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 59 „Eigenheimbau am Cranachweg VI“ aufgestellt. Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt dieses. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Investor bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Eigenheimes

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  41  

davon anwesend:     38  

Ja-Stimmen:      38  

Nein-Stimmen:       0  

Stimmenthaltungen:       0  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0