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Auszug - Prüfbericht zur Prüfung der Erhebung der Hundesteuer mit Stellungnahme der Verwaltung  

Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 28.04.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/14/1742/09 Prüfbericht zur Prüfung der Erhebung der Hundesteuer mit Stellungnahme der Verwaltung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Rechnungsprüfungsamt
Federführend:Rechnungsprüfungsamt   

Der Amtsleiter des RPA, Herr Bliedtner machte einige Ausführungen zum Sachverhalt

Der Amtsleiter des RPA, Herr Bliedtner machte einige Ausführungen zum Sachverhalt.

Er merkte an, dass nachweislich nicht alle Kampfhunde erfasst sind, da in Sachsen-Anhalt die Bestimmung der Arten als Kampfhund nur von einem Arzt erstellt werden.

 

Um 17:10 Uhr kommt Herr Dr. Haberkorn hinzu, somit sind 7 stimmberechtigte Ausschussmitglieder anwesend.

 

Herr Dr. Pröve stellte die Frage zur Einbringung der Hundesteuersatzung in die Ausschüsse.

Die Kämmerin, Frau Hoffmann, beantwortete dies, dass die Satzung am 12.05.2009 im Finanzausschuss, am 28.05.2009 im Hauptausschuss und am 04.06.2009 im Stadtrat eingebracht werden.

Herr Buzalski bittet die Ausschussmitglieder zum Sachverhalt Unterlagen einer Hundehalterin

ausreichen zu dürfen, die als Hinweis gelten und ans Protokoll beigefügt werden sollen.

 

Herr Engel gab dies zur Abstimmung.

Die Ausschussmitglieder gaben einstimmig ihre Zustimmung.

 

Herr Buzalski merkte an, dass die Qualität der Hundemarken (Blechmarken) sehr schlecht ist, diese von den Hunden schnell verloren wird und somit die Kontrolltätigkeit erschwert.

 

Die Anfragen der Ausschussmitglieder fasste der Vorsitzende nochmals zusammen:

1.      Wie viele  Hunde sind insgesamt erfasst?

2.      Nennung der angefallenen Schuldner in % Zahlen?

3.      Regelung der Steuerfreiheit für Blindenhunde?

4.      Steuerermäßigung für Sozialpassbesitzer?

 

Frau Hoffmann antwortete, dass der Passus für Steuerfreiheit Blindenhunde in der neuen Satzung enthalten ist. Eine weitere Billigkeitsregelung gibt es nicht.

Die Frage 1 und 2 wird schriftlich beantwortet und als Anhang dem Protokoll beigefügt.

 

Die Ausschussmitglieder nahmen die Informationsvorlage zur Kenntnis.