Auszug - Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz
41. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 11 | Beschluss: | IV/STR/20/1762/09 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 04.06.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/20/1762/09 Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Kämmerei SG Steuern - Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Frau Reimschüssel (Fraktion Die Linke.) gibt folgende Anregung zu Protokoll:
In die Satzung sollte eine Härtefallregelung aufgenommen werden.
Herr Prüfe (Fraktion Zeitzer Bürgerbewegungen/FDP/Grüne) stellt folgenden Antrag:
Der Stadtrat beschließt die Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung, um eine Ermäßigung für Bürger mit geringem Einkommen einzufügen.
Begründung:
Große Teile der Bevölkerung der Stadt Zeitz haben nur ein geringes Einkommen. Es sollte jedem möglich sein, einen Hund zu halten. Darum sollte geprüft werden, ob kleine Hunde wie Pudel, Dackel und Co. ermäßigt werden können (50 %) oder die Ermäßigung für Sozialpassbesitzer bestehen bleiben kann. Zur Finanzierung sollte geprüft werden, ob es möglich ist, Kampfhunde die als Mischlingshunde angemeldet sind höher zu besteuern.
Abstimmung der Antragstellung:
Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 27 Enthaltungen: 4
Ablehnung des Antrages.
Während der Diskussion gibt Herr Moser eine Äußerung die nicht zur Sache gehört und wird vom Vorsitzenden des Stadtrates gerügt.
Beschluss:
Beschluss-Nr. IV/STR/20/1762/0406/09:
Der Stadtrat beschließt die Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 36
Ja-Stimmen: 31
Nein-Stimmen: 4
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0