Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz "Gewerbegbiet am Güterbahnhof"
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 23.03.2006 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:15 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/061/0180/06 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz "Gewerbegbiet am Güterbahnhof" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Der Hauptausschuss schließt sich der Empfehlung des Bauausschusses an und bittet die Verwaltung um eine Zusammenstellung über beauftragte Firmen, Auftragssummen, Gesamtkosten, Planungskosten und DSK-Kosten, welche bei der Sanierung des Albrechtschen Palais angefallen sind.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 37 „Gewerbegebiet am Güterbahnhof“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) wird der Bebauungsplan Nr. 37 „Gewerbegebiet am Güterbahnhof“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 37 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt, da es sich bei der Baurechtschaffung um ein Bauleitverfahren in Verbindung mit dem § 233 (1) BauGB handelt und das Verfahren vor dem 20.7.2006 abgeschlossen wird.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0