Auszug - Entscheidung über die Gültigkeit der Stadtratswahl vom 7. Juni 2009
konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 8 | Beschluss: | V/STR/SWL/0005/09 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 16.07.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/SWL/0005/09 Entscheidung über die Gültigkeit der Stadtratswahl vom 7. Juni 2009 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtwahlleiter Wahlbüro | |||||||
Federführend: | Stadtwahlleiterin | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/SWL/0005/1607/09:
Der Stadtrat trifft nach Ablauf der im § 50 Abs. 2 bezeichneten Frist durch Beschluss folgende Entscheidung:
Die Einwendung gegen die Wahl ist nicht begründet und wird zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 35
Ja-Stimmen: 34
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0