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Auszug - Entscheidung über die Gültigkeit der Stadtratswahl vom 7. Juni 2009  

konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 8 Beschluss:V/STR/SWL/0005/09
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.07.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/SWL/0005/09 Entscheidung über die Gültigkeit der Stadtratswahl vom 7. Juni 2009
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtwahlleiter
Wahlbüro
Federführend:Stadtwahlleiterin   

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/SWL/0005/1607/09:

Der Stadtrat trifft nach Ablauf der im § 50 Abs. 2 bezeichneten Frist durch Beschluss folgende Entscheidung:

 

Die Einwendung gegen die Wahl ist nicht begründet und wird zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  41  

davon anwesend:      35  

Ja-Stimmen:       34  

Nein-Stimmen:        0  

Stimmenthaltungen:        1  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:    0