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Auszug - Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Geußnitz vom 7. Juni 2009  

konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11 Beschluss:V/STR/SWL/0008/09
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.07.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/SWL/0008/09 Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Geußnitz vom 7. Juni 2009
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtwahlleiter
Wahlbüro
Federführend:Stadtwahlleiterin   

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/SWL/0008/1607/09:

Der Stadtrat trifft nach Ablauf der im § 50 Abs. 2 bezeichneten Frist durch Beschluss folgende Entscheidung:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:     35  

Ja-Stimmen:      35  

Nein-Stimmen:       0  

Stimmenthaltungen:       0  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0