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Auszug - Wahl des Beigeordneten der Stadt Zeitz  

2. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 8 Beschluss:V/STR/OB/0033/09
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.08.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/OB/0033/09 Wahl des Beigeordneten der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Federführend:Oberbürgermeister   

Folgende Kandidaten stehen zur Wahl:

Folgende Kandidaten stehen zur Wahl:

Herr Kirchdörfer, Eugen

Herr Krabbe, Manfred

Herr Otto Henrik

Herr Rottstädt, Karsten

Herr Schulz, Steven

Herr Skutta, Peter

Herr Winkler, Thomas

 

Durchführung der geheimen Wahl:

Die Stimmzettel werden verteilt. Zur Durchführung der geheimen Wahl stehen im Vorzimmer des Friedenssaals Sichtblenden bereit und die Abgabe der Stimmzettel erfolgt in der bereitgestellten Wahlurne.

Die Wahlkommission nimmt ihre Arbeit auf.

 

Frau Wetzelt, Vorsitzende der Wahlkommission, gibt folgendes Wahlergebnis bekannt:

 

anwesende Stadträtinnen und Stadträte:      38                                                                                                                                                                                      

 

abgegebene Stimmzettel insgesamt:                            38

davon:

ungültige Stimmzettel:                                            1

 

 

für Herrn Otto, Henrik

26 Stimmen

 

für Herrn Winkler, Thomas

11 Stimmen

 

Gewählt ist Herr Henrik Otto.

 

             

Herr Henrik Otto nimmt die Wahl an und empfängt die Glückwünsche des Oberbürgermeisters sowie der Stadträtinnen und Stadträte.             

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/OB/0033/1308/09:

Der Stadtrat wählt

 

                                 Herrn   H e n r i k     O t t o

 

als Beigeordneten des Oberbürgermeisters der Stadt Zeitz mit der Dienstbezeichnung „Bürgermeister“ ab dem nächstmöglichen Termin. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die beamtenrechtlichen Ernennungsvoraussetzungen zu veranlassen und die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sieben Jahren zum nächstmöglichen Termin durchzuführen.

 

 

             

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  

davon anwesend:    

Ja-Stimmen:     

Nein-Stimmen:    

Stimmenthaltungen:    

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: