Auszug - Wahl des Beigeordneten der Stadt Zeitz
2. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 8 | Beschluss: | V/STR/OB/0033/09 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 13.08.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/OB/0033/09 Wahl des Beigeordneten der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Oberbürgermeister | |||||||
Folgende Kandidaten stehen zur Wahl:
Herr Kirchdörfer, Eugen
Herr Krabbe, Manfred
Herr Otto Henrik
Herr Rottstädt, Karsten
Herr Schulz, Steven
Herr Skutta, Peter
Herr Winkler, Thomas
Durchführung der geheimen Wahl:
Die Stimmzettel werden verteilt. Zur Durchführung der geheimen Wahl stehen im Vorzimmer des Friedenssaals Sichtblenden bereit und die Abgabe der Stimmzettel erfolgt in der bereitgestellten Wahlurne.
Die Wahlkommission nimmt ihre Arbeit auf.
Frau Wetzelt, Vorsitzende der Wahlkommission, gibt folgendes Wahlergebnis bekannt:
anwesende Stadträtinnen und Stadträte: 38
abgegebene Stimmzettel insgesamt: 38
davon:
ungültige Stimmzettel: 1
für Herrn Otto, Henrik | 26 Stimmen
|
für Herrn Winkler, Thomas | 11 Stimmen
|
Gewählt ist Herr Henrik Otto.
Herr Henrik Otto nimmt die Wahl an und empfängt die Glückwünsche des Oberbürgermeisters sowie der Stadträtinnen und Stadträte.
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/OB/0033/1308/09:
Der Stadtrat wählt
Herrn H e n r i k O t t o
als Beigeordneten des Oberbürgermeisters der Stadt Zeitz mit der Dienstbezeichnung „Bürgermeister“ ab dem nächstmöglichen Termin. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die beamtenrechtlichen Ernennungsvoraussetzungen zu veranlassen und die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sieben Jahren zum nächstmöglichen Termin durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: