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Auszug - Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte  

2. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 10 Beschluss:V/STR/10/0028/09
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 13.08.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/10/0028/09 Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:FB Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

Herr Gentsch (Fraktion Die Linke

Herr Gentsch (Fraktion Die Linke.) stellt folgenden Änderungsantrag:

§ 16 Niederschrift:

Im Abs. (2) wird folgende Änderung beantragt:

„Der Vorsitzende und jedes Stadtratsmitglied können vor jeder Erklärung verlangen, dass ihre Erklärung in der Niederschrift festgehalten wird. Die Erklärungen dürfen nicht länger als 3 Minuten dauern.“

Abstimmung über die Änderung:

Ja-Stimmen:     35          Nein-Stimmen:     3          Enthaltungen:     0

Der Antrag ist angenommen und wird in der Geschäftsordnung aufgenommen.        

 

 

Beschluss mit den Änderungen:

Beschluss-Nr. V/STR/10/0028/1308/09:

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41             

davon anwesend:   38 

Ja-Stimmen:    38 

Nein-Stimmen:     0 

Stimmenthaltungen:     0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0

 

 

 

 

Da jetzt die Hauptsatzung und Geschäftsordnung beschlossen sind, kann heute auch das Benennungsverfahren für die Ausschüsse durchgeführt werden.

Es liegt Einvernehmen vor, dass in der Pause Verständigungen zu den Zugriffen und möglichen Losentscheiden zwischen den Fraktionen vorgenommen werden, so dass die namentliche Besetzung dann erfolgen kann.

(Die namentliche Besetzung der Ausschüsse kann im Internet nachgelesen werden bzw. wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.)