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Auszug - Selbstverpflichtungserklärung des Stadtrates Zeitz zur Korruptionsbekämpfung (Ehrenkodex) - ausgearbeitet von: Oberbürgermeister und Antikorruptionsbeauftragter  

6. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 20 Beschluss:V/STR/14/0136/09
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.01.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/14/0136/09 Selbstverpflichtungserklärung des Stadtrates Zeitz zur Korruptionsbekämpfung (Ehrenkodex) - ausgearbeitet von: Oberbürgermeister und Antikorruptionsbeauftragter
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Rechnungsprüfungsamt
Federführend:Rechnungsprüfungsamt   

Wird neu TOP 17

Wird neu TOP 17.

 

Herr Hörig (Vorsitzender der Fraktion WIR – Unabhängige/KPD) stellt folgenden Antrag:

Wer als Stadtrat seine Kollegen oder den Stadtrat insgesamt benutzt, sich im Zivilsektor Vorteile in Form von Posten zu verschaffen, wird zur Verantwortung gezogen.

Abstimmung der Antragstellung:

Ja-Stimmen:     4          Nein-Stimmen:     30           Enthaltungen:      3

Ablehnung.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/14/0136/2801/09:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt zur Korruptionsvorbeugung folgende Selbstverpflichtung in Form eines Ehrenkodexes:

 

1.              Die Mitglieder des Stadtrates werden in der Korruptionsbekämpfung Vorbild sein und durch ihr Verhalten zeigen, dass sie Korruption nicht dulden oder unterstützen.

 

2.              Die Mitglieder des Stadtrates achten auf klare Festlegungen der Entscheidungsspielräume und deren Kontrolle.

 

3.              Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Zeitz verpflichten sich, Wissen, dass sie durch ihre Tätigkeit im Stadtrat erlangen, weder für ihre privaten noch wirtschaftlichen Interessen nutzen, noch an nahe stehende Dritte, die es für wirtschaftliche Interessen nutzen könnten, weiterzugeben.

 

4.              Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Zeitz verpflichten sich, keine Zuwendungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile anzunehmen, die ihnen im Hinblick auf Entscheidungen im Stadtrat, Aufsichtsräten oder Ausschüsse angeboten werden. Dies gilt auch für Vorteile, die ihnen nicht direkt, sondern Dritten zugute kämen.

 

5.              Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Zeitz verpflichten sich, Fälle von Korruption, die  die Arbeit des Stadtrates betreffen und von denen sie Kenntnis erhalten, dem Oberbürgermeister bzw. dem Vorsitzenden des Stadtrates anzuzeigen.

 

6.              Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Zeitz verpflichten sich, Interessenkonflikte, die  sich zwischen privaten, wirtschaftlichen Interessen und Abstimmungen im Stadtrat der Stadt Zeitz, in den Aufsichtsräten oder in Ausschüssen ergeben, vor der Beratung anzuzeigen.

 

7.              Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Zeitz verpflichten sich, das Ziel der Korruptionsvorbeugung in der Öffentlichkeit voranzutreiben und zu vertreten, insbesondere, wenn ihnen Privilegien oder Vorteile aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Stadtrat angeboten werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:   37 

Ja-Stimmen:    37 

Nein-Stimmen:     0 

Stimmenthaltungen:     0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0