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Auszug - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Ortschaften der Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2010   

6. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 13 Beschluss:V/STR/20/0148/09
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.01.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/20/0148/09 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Ortschaften der Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2010
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
SG Steuern
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Wird neu als TOP 11 behandelt

Wird neu TOP 11.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/20/0148/2801/10:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Ortschaften der Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2010.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:   36 

Ja-Stimmen:    34 

Nein-Stimmen:     0 

Stimmenthaltungen:     2 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0