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Auszug - Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN) und "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel der Programmjahre 2005 bis 2009 in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 ausgearbeitet vom: Fachbereich Baurecht, SG Stadtsanierung  

6. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 21 Beschluss:V/STR/63/0155/09
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.01.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/63/0155/09 Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN) und "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel der Programmjahre 2005 bis 2009 in den Haushaltsjahren 2010 und 2011

ausgearbeitet vom: Fachbereich Baurecht, SG Stadtsanierung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Fachbereich Baurecht   

Wird neu TOP 18

Wird neu TOP 18.

 

Herr Hörig (Vorsitzender der Fraktion WIR – Unabhängige/KPD):

Wortbeitrag zu Protokoll:

Herr Hörig bringt sein Unverständnis zum Ausdruck und sagt:

„Während wir über Konsolidierung sprechen, während wir über Haushaltsmittel sprechen, werden hier Millionen durch das Fenster geschmissen.“

 

Während einer längeren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Dr. Müller auf Abbruch der Debatte bei 33 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen zugestimmt.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/63/0155/2801/10:

Der Stadtrat beschließt im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel der Programmjahre 2005 bis 2009 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen der Haushaltsjahre 2010 und 2011 in den Städtebauförderprogrammen „Stadtsanierung“ (SAN) und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD).

 

Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt / Finanzplan einzustellen.

 

Entsprechend dem Gebot der zügigen Umsetzung sowie der Durchführung von Aufgaben aus dem Sanierungsrecht gemäß BauGB im übertragenen Wirkungskreis sind die Mittel sofort, auch während der vorläufigen Haushaltsführung, freigegeben.

 

Über wesentliche Änderungen der Maßnahmen und Kostenansätze in den Maßnahmekosten-Plänen, Stand 14.12.2009, ist der Hauptausschuss zu informieren.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:   37 

Ja-Stimmen:    32 

Nein-Stimmen:     3 

Stimmenthaltungen:     2 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0