Auszug - Umbenennung von Straßennamen auf Grund der Gebietsänderung
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Würchwitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 16.03.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 20:00 | |||||||
Raum: | Saalstube der Gaststätte | |||||||
Ort: | Würchwitz | |||||||
V/STR/BM/0232/10 Umbenennung von Straßennamen auf Grund der Gebietsänderung | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Herr Otto als Bürgermeister der Stadt Zeitz erläutert die Gründe der Umbenennung. Post und Behörden würden eindeutige Anschriften in der Kommune benötigen. Einwände des Ortschaftsrates ließ Herr Otto nicht gelten. Seinen Aussagen nach, ist der eingeschlagene Weg der einzig mögliche. Varianten wären durch unterschiedliche Postleitzahlen im Stadtgebiet möglich. Der Ortschaftsrat sprach sich einstimmig für die Beibehaltung der vorhandenen Postleitzahl 06712 aus. Daraus resultierend machten sich folgende Umbenennungen in der Ortschaft notwendig:
Betreffende Straße Ortsteil Vorschlag des Ortschaftsrates
Hauptstraße Würchwitz J.-C.-Schubart-Straße
Loitsch Loitscher Hauptstraße
Dorfstraße Lobas Lobaser Dorfstraße
Loitsch Loitscher Dorfstraße
Brühl Loitsch Loitscher Brühl
Wiesenweg Würchwitz Würchwitzer Wiesenweg
Zeitzer Straße Bockwitz Bockwitzer Dorfstraße
Kastanienweg Würchwitz An den Kastanien
Anger Loitsch Loitscher Anger
Mittelweg in Würchwitz:
Der Ortschaftsrat schlägt der Verwaltung der Stadt Zeitz vor, den Mittelweg in Würchwitz zu belassen und einer Umbenennung des Mittelweges in der Ortschaft Geußnitz zuzustimmen. Im Gegenzug erklärt der Ortschaftsrat Würchwitz seine Zustimmung zur Umbenennung des Kastanienweges und des Wiesenweges. Diese Wege müssten dann in Geußnitz nicht umbenannt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: