Auszug - Allgemeine Anfragen und Informationen
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | |||
TOP: | Ö 8 | ||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Do, 25.03.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:00 - 21:25 | ||
Raum: | Dorfgemeinschaftshaus "Blauer Stern" | ||
Ort: | |||
- Herr Ronneberger drückte seinen Unmut aus, dass er mit der Art und Wiese der letzten AZV
Sitzung betreffend der Auflösung des AZV nicht einverstanden ist.
- Herr Lukasek richtete in der AZV Sitzung an Oberbürgermeister Dr. Kunze die Anfrage, dass
wegen dem AZV gemäß Gebietsänderungsvertrag gesondert verhandelt werden muss – darauf
antwortet der Oberbürgermeister, dass nur er mit dem Stadtrat verhandeln würde.
- Herr Borde wurde das letzte Protokoll der Sitzung zur Stellungnahme bis 25.03.10 zugesandt,
die Zeit der Stellungnahme war zu kurzfristig angesetzt.
- Die Ortschaftsräte bitten den Ortsbürgermeister, dem AZV noch mal schriftlich in Kenntnis zu
setzen, dass wir mit Art und Weise der Abwicklung nicht einverstanden sind.
- Herr Forner teilte mit, dass der Straßenbelag im Kirchweg, an den Stellen, wo der AZV
gearbeitet hat, Risse aufweist – da die Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist, ist hier
Gewährleistung durch die Verwaltung anzuzeigen
- Anfrage Herr Ham: braucht der Ortschaftsrat eine Geschäftsordnung oder eine Satzung? Aus
der Gemeindeordnung § 86 Abs. 8 geht hervor, ….das es eine Geschäftsordnung oder
Satzung geben könnte …
- Antwort Herr Borde: für uns ist die Zeitzer Geschäftsordnung und Satzung maßgeblich.
- Anfrage Herr Lukasek: was nun mit dem Oberflächenwasser – Luckenauer Weg wird, er habe
das Problem schon mehrfach angesprochen und wird bei Nichtregelung Beschwerde an das
Straßenbauamt und Bahn einreichen, die Gewährleistungszeit ist vorbei.
- Antwort Herr Borde: Herr Bretschneider (Tiefbauamt) hatte sich zwecks Klärung des
Sachverhaltes mit dem Ing. – Büro Reinsberger in Verbindung gesetzt. Herr Reinsberger hat
daraufhin ein Gutachten erstellt, aus dem hervorgeht, dass es sich nicht um
Oberflächenwasser sondern um Rückstau aus dem Kanal handelt. Herr Borde vereinbart mit
Tiefbauamt, Herrn Reinsberger und Herrn Lukasek einen Vor – Ort – Termin.
- Anfrage Herr Ham: wie hoch war die Rücklage im Haushalt Theißen per 31.12.2009? Was wird
mit den im Haushalt eingestellten Mittel für die Schule, nachdem nun kein Mieter vorhanden
ist?
- Antwort Herr Borde: verwies auf die Beantwortung der Frage im nichtöffentlichen Teil.
- Anfrage Herr Lukasek: zur Nordstraße – die 45.000 Euro für zusätzliche Kosten für die
Entsorgung des kontaminierten Bodens sind zu hoch? Wo kann man die
Entsorgungsprotokolle einsehen?
- Antwort Herr Borde: er habe schon diesbezüglich mit Herrn Bretschneider gesprochen, bisher
liegt die Rechnung über die Entsorgung noch nicht vor; Herr Borde versucht Rechnung und
Entsorgungsprotokoll vom Bauamt zu besorgen und als Tischvorlage zur nächsten Sitzung
einzubringen.
- Anfrage Herr Ham: ob er Einsicht in den Haushalt 2010 nehmen kann.
- Antwort Herr Borde: jederzeit zu den dienstüblichen Zeiten.
- am 18.04.2010 findet in der Theißener Kirche ein Gedenkgottesdienst statt
- in der am 03.03.2010 stattgefundenen AZV Versammlung wurde mitgeteilt, dass die Stadt
Zeitz das einzige Mitglied im AZV ist und somit der Verband laut Kommunalaufsicht bis zum
30.06.2010 aufgelöst wird; das Personal wird vollständig in den Eigenbetrieb Abwasser der
Stadt Zeitz übernommen; bis zum 31.12.2012 sind die Gebühren für Abwasser für unseren
AZV Maibachtal festgeschrieben – keine Preissteigerungen, dazu muss für die Jahre 2010 –
2012 eine gesonderte Jahresabrechnung der Betriebsabteilung ehemaliger AZV Maibachtal
erfolgen;
- am 08.05.2010 findet auf dem Gelände Schulstraße 9 ein Vereins – und Dorffest statt;
Ausrichter sind der Feuerwehr – und Heimatverein; Anlass ist das 10 – jährige Bestehen des
Feuerwehrvereins und das 15 – jährige Bestehen des Heimatvereins; am 07.05.2010 findet
hierzu eine Festveranstaltung statt; Einladungen hierfür gehen gesondert raus;
- Herr Borde schlägt vor, beiden Vereinen für ihre geleisteten Arbeiten je 500 Euro zur
Festveranstaltung zukommen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 13
davon anwesend: 12
Ja – Stimmen: 12
Nein – Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO LSA ausgeschlossen: /