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Auszug - Allgemeine Anfragen  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 20.04.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

 

Herr Gentsch:

Herr Gentsch:

Er kritisiert entscheidend den Umgang mit den Abgeordneten, dass der Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsichtsbehörde zum Haushaltsplan 2010 den Mitgliedern des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses und den Stadträten nicht überreicht wurde und die Informationen dazu bereits der Presse zu entnehmen waren.

 

Herr Otto:

Dass der Haushaltsplan als genehmigt gilt, ist zunächst ein positives Zeichen.

Der Bescheid an sich wurde über die Fraktionsvorsitzenden weitergeleitet.

 

Herr Hedrich:

Rügt die Verwaltung ebenfalls über die Vorgehensweise. Zukünftig sollte eine umfängliche Information an alle Stadträte erfolgen.

 

Antrag Frau Späte:

Der Bescheid der Kommunalaufsicht ist dem Finanzausschuss in der nächsten Sitzung mit Tagesordnungspunkt auszureichen inklusive der Stellungnahme der Verwaltung dazu.

 

Herr Schröder:

Wann ist die Jahresrechnung erstellt.

 

Frau Hoffmann:

Der Termin ist der 30.04.2010. Das Ausreichen der Jahresrechnung erfolgt erst nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt und die Erstellung des Rechenschaftsberichtes.

 

Herr Schröder: Was hat das Verkehrskonzept gekostet?

 

Herr Otto: Die Stellungnahme dazu erfolgt im Hauptausschuss durch den Fachbereich 65.

 

 

Herr Hedrich verlässt um 18.30 Uhr die Sitzung, damit sind 6 Stadträte anwesend.

 

 

Anfragen Herr Hörig:

1. Was kostet der Bürgersteig Ostseite der  Weberstraße am Goethepark hinsichtlich der  

    zweispurigen Fahrbahn beim Bau des Kreisels am Kalktor?

 

Herr Otto:

Der Bürgersteig und die Bordsteine am Goethepark werden durch die Baumaßnahme Kreisel Kalktor nicht berührt.

Eine Verlegung bzw. Streuung der Parkplätze wird noch geprüft.

 

2. Was kosten zwei Pfeile (rot und weiß) für die Luthergasse.

 

Herr Otto:

Freigabe Luthergasse ist Thema des Verkehrskonzeptes.

 

3. Was kostet der Umzug der Lutherbibliothek – Außenstelle?

 

Herr Otto:

Die Kosten können nicht benannt werden. Der Umzug wird innerhalb des Dienstbetriebes oder durch Ehrenamtliche geleistet.

 

4. Was kostet die Beseitigung von acht abgesenkten Auffahrten von der Nordseite Fahrbahn

    Neumarkt auf den Marktplatz?

 

Herr Otto:

Die Grundsatzfrage lautet – soll der Neumarkt an diesen Stellen verändert werden oder soll er das nicht. Auch bei Benennung der Kosten ist die Grundsatzfrage nicht geklärt.

Vorschlag: Einbringung einer Beschlussvorlage durch die Fraktion.

 

 

5. Was kostet die Gründung des Jugensparlaments?

 

Herr Otto:

Ohne genauere Angaben kann keine Auskunft darüber gegeben werden.

 

Anfrage Herr Schenk:

Nimmt die Stadt Zeitz am Programm STARK II teil und wie ist der Abarbeitungsstand.

 

Frau Hoffmann:

Die Verwaltung prüft derzeit die Inanspruchnahme der Gelder. Eine Mitarbeiterschulung für die Antragsbearbeitung hat stattgefunden. Derzeit gibt es keine konkrete Höhe über die Zinsverbilligung. Die Bedingungen für die Konsolidierungspartnerschaft sind noch nicht detailliert benannt.

Für die Stadt Zeitz betrifft das im Zeitraum von 2010 bis 2014  21 Kreditverträge, die dahingehend geprüft werden müssen, ob von sie sich von der Restlaufzeit her eher im mittelfristigen Bereich bewegen, denn alles was darüber hinausgeht, ist unwirtschaftlich.

Die hohe Tilgung innerhalb der Laufzeit muss zurückgezahlt werden. Der maximale Tilgungszuschuss beträgt 1,9 Mio. Euro und eine Zinsverbilligung von 4,5 Mio. Euro. Die Details und Berechnungsgrundlagen sind noch nicht so geprüft, dass genau gesagt werden kann, wir nehmen das in Anspruch. Die Bearbeitung läuft. Der Kontakt mit der Investitionsbank steht. Eine Information dazu erfolgt im nächsten Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Frau Späte wird noch einige Anfragen dazu schriftlich formulieren und bittet um Beantwortung zum nächsten Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Herr Hinke übergibt nachfolgenden Fragenkatalog, welchen die Stadtverwaltung wie folgt beantwortet:

 

1.      Die Gemeinde Theißen hatte am 29.10.2009 einen Kassenbestand von 1.151.219,27 Euro. Als Rücklage ist zum 31.12.2009 ein Betrag von 626.100 Euro ausgewiesen.      Wie erklärt sich in zwei Monaten die Differenz von 525.119,27 Euro?

Antwort:

Die Allgemeine Rücklage (§ 168 GO LSA) der Gemeinde Theißen weist per 01.01.2009 einen Bestand von 1.414.009,61 Euro auf.

Die Rücklagen dienen der vorherigen Ansammlung der für die Finanzierung von Investitionen erforderlichen Deckungsmittel, der Sicherung des Haushaltsausgleiches und der Erhaltung der Kassenliquidität.

Der Stand der Rücklage ist der Jahresrechnung zu entnehmen, laut Plan wird sie eine Höhe von 629.100 Euro betragen.

Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis wird sich der Betrag auf 771.499,36 Euro erhöhen.

Im übrigen sind Rücklagenentnahmen und –zuführungen (Bestandsveränderungen) nur bei Aufstellung des Haushaltsplanes und innerhalb der Jahresrechnung möglich.

Nach den Bestimmungen des § 32 GemKVO ist der Tagesabschluss für die ordnungsgemäße Buchführung der Kasse erforderlich.

Der Kassenbestand ist täglich zu ermitteln. Im Kassenbestand sind alle Bestände enthalten (Bargeld, Festgeld, Guthaben, Schecks, Kontoüberziehungen).

Rücklagenmittel gehören ebenfalls zum Kassenbestand.

Die Differenz zwischen Rücklagenmittel und sonstigen Beständen ergibt sich aus der Durchführung des beschlossenen Haushaltsplanes, der Einziehung von Einnahmen und Leistung von Ausgaben nach den Veranschlagungen der Haushaltsstellen einschließlich Planabweichungen.

Der tatsächliche Kassenbestand per 29.10.2009 beträgt laut Kontoauszug nicht 1.151.219,27 Euro sondern 1.101.116,15 Euro, zum 31.12.2009 beträgt der Kassenbestand 1.072.842,20 Euro.

 

 

 

2.      Wie hoch war die Rücklage der Gemeinde Theißen zum 31.12.2009 tatsächlich?        

Antwort: Erläuterungen siehe unter Frage 1.

 

Wie hoch war die Gewerbesteuer in Theißen in 2009 im Ergebnis?

Antwort: Das Anordnungssoll per 31.12.2009 beläuft sich auf 488.138,33 Euro.

 

3.      Zahlen MIBRAG und Globus Gewerbesteuer in Theißen bzw. Zeitz?

Antwort: Aufgrund der Bestimmungen zum Datenschutz können hierzu keine Angaben

              bekanntgegeben werden.

 

4.      Im Zeitzer Haushalt 2010 sind Einnahmen aus dem Verkauf von (Wohn-)Grundstücken geplant. Betrifft das auch Grundstücke in Theißen? Was ist mit dem Erlös geplant?

Antwort: In der Haushaltsstelle 2.88000.34000 „Erlös aus Verkauf von Grundstücken“ sind für das Jahr 2010 die Kaufpreiserlöse der Stadt Zeitz als auch der dazugekommenen Ortsteile geplant. 

 

5.      Im Gebietsänderungsvertrag verpflichtet sich die Stadt Zeitz zur Fertigstellung des Dorfgemeinschaftshauses „Blauer Stern“ mit Saalanbau in Theißen. Wann wird diese begonnene und projektierte Maßnahme, zu der sich die Stadt Zeitz verpflichtet hat, realisiert und fertiggestellt? (Das Projekt ist fertig und bezahlt) Die Finanzierung ist gesichert (siehe oben)

Antwort: In der Sitzung des Gemeinderates Theißen am 27.08.2009 verwiesen. In dieser Sitzung wurde im Tagesordnungspunkt 9 der 1. Nachtragshaushaltsplan 2009  beschlossen. Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, die Baumaßnahme „Saalanbau für das Dorfgemeinschaftshaus Blauer Stern“ wegen fehlender Haushaltsmittel zu streichen. Dafür wurden in den 1. Nachtragshaushalt die Verpflichtungsermächtigungen für den Ausbau Gehweg Birkenweg und die Sanierungsmaßnahme Sekundarschule Theißen aufgenommen.

Anmerkung der Verwaltung:

Der Fortgang der Bauarbeiten im „Blauen Stern“ sind abhängig von der Bescheidung der Nutzungsänderung. Erst nach Vorlage dieser Genehmigung erfolgt der Weiterbau der Küche.

 

6.      Im Jahr 2009 waren für den Saalanbau Fördermittel beantragt. Die Antragsunterlagen waren durch die Stadtverwaltung unvollständig eingereicht worden. Das Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung hatte darum gebeten, die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Warum ist das nicht erfolgt? Warum wurde auf diese Fördermittel verzichtet? Der Haushaltsbeschluss in der Gemeinde Theißen zu dieser Baumaßnahme erfolgte bereits im November 2008.

Antwort: Der Fördermittelantrag musste zurückgezogen werden, da seitens der Gemeinde die Finanzierung des Eigenanteils nicht gesichert werden konnte. Die Auflagen des Amtes für Landwirtschaft und Flurneuordnung zur Einreichung eines Nutzungskonzeptes und dem Beleg über die Auslastung des Gebäudes wurden nicht erfüllt. Somit war eine Förderung nicht gegeben.