Inhalt

Auszug - Haushaltskonsolidierungskonzept 2005 für den Konsolidierungzeitraum 2010 - 2012 ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 10.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/20/0334/10 Haushaltskonsolidierungskonzept 2005 für den Konsolidierungszeitraum 2010 - 2012
ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
SG Haushalt
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Der Oberbürgermeister informiert zunächst einmal zum Stand STARK II:

Der Oberbürgermeister informiert zunächst einmal zum Stand STARK II:

Eine Beschlussvorlage kann heute auch aus dem Grund heraus nicht vorgelegt werden, da erst im nächsten Hauptausschuss das Personalentwicklungskonzept beraten wird, welches dann vorgestellt und erörtert wird. Die finanziellen Auswirkungen sind momentan noch nicht zu beziffern, auch auf Grund von Mehrausgaben durch tarifliche Veränderungen, welche nur sehr begrenzt – wenn überhaupt – kompensiert werden können. Die Mehrausgaben belaufen sich auf 1 Mio. Euro im nächsten Jahr. Ebenso gibt es Veränderungen aus dem Finanzausgleichsgesetz und der Kreisumlage. Die Aktualisierung dahingehend erfolgt im September mit dem Ziel der Beschlussfassung.

 

Die Unterlagen zum Thema STARK II beinhalten eine Liquiditätsberechnung für die nächsten 10 Jahre. Ersichtlich sind auch die Kredite, die hier einbezogen werden können. In den Begleitinstrumentarien des Landes für das Entschuldungsprogramm STARK II gibt es einen Punkt 8, welcher sehr unterschiedlich interpretiert wird.

Zum einen: Wer STARK II in Anspruch nimmt, darf im Verlaufszeitraum dieser 10 Jahre keinerlei investive Kredite aufnehmen. Nach Prüfung des Textes kann die Verwaltung dies so nicht verantworten. Laut Aussage (mündlich und unverbindlich) der Investitionsbank könnte eine Abweichung von 10 % eintreten, so dass die Stadt eine Kreditantragsberechtigung für die gesamten 10 Jahre in Höhe von 640.000 € haben könnte.

. Weiter kann unter bestimmten Umständen, wenn die Kommunalaufsichtsbehörde dies bestätigt, auch auf 20 %, somit 1.200.000 €, erhöht werden.

auch auf 20 % erhöht werden, somit 1.200.000 Euro.

Zum anderen ist nicht eindeutig erkennbar, ob z. B. der Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“ mit seinem Straßen- und Kanalbau dazuzählt. Wenn der Eigenbetrieb zur Kernverwaltung gezählt wird, so kann hier auf die Aufnahme von Krediten nicht verzichtet werden. Somit ist das STARK II-Programm nicht umsetzbar für die Stadt Zeitz. Dazu wird in Kürze eine verbindliche Anfrage an die Kommunalaufsichtsbehörde gestellt. Danach erfolgt die Erläuterung im Stadtrat und gegebenenfalls eine Abstimmung.

 

Eine Beschlussvorlage dazu wird in den nächsten Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss am 14.09.2010 eingebracht.

 

Herr Gentsch: Wie hoch ist der insgesamte Fehlbetrag bis 2010.

 

Frau Hoffmann: 2,2 Mio. Euro inklusive aller Altfehlbeträge aus den Vorjahren.

 

Frau Späte: Inwieweit sind die Dinge, die im Schreiben der Kommunalaufsichtsbehörde zum Haushaltskonsolidierungskonzept 2009 angemahnt wurden, umgesetzt? Die „Großen Linien“ (Personal, Änderung der Rechtsform der Eigenbetriebe, freiwillige Aufgaben), die der Stadtrat zum Haushaltsbeschluss mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept im Februar beschlossen hat, sind nicht erkennbar.

In diesem Zusammenhang ist der vorgegebene Zeitplan sehr eng.

 

Weiterhin mahnt Frau Späte den bestehenden Zeitdruck an.

 

Oberbürgermeister zum STARK II: Er verweist nochmals auf den bereits erwähnten Punkt 8 in den Richtlinien des Landes. Er legt großen Wert darauf, wahrheitsgemäße Informationen dem Stadtrat vorzulegen und umfassend alle Vor- und Nachteile aufzuzeigen. Erst dann ist dieser in der Lage, eine Entscheidung treffen zu können.

Zur Privatisierung SSBZ und Bäder informiert der Oberbürgermeister, dass daran gearbeitet wird. Der Gutachter hat im Betriebsausschuss dieses Privatisierungsgutachten des SSBZ zurückgenommen hat. Die Gesellschaftsverträge liegen vor. Es wurde mit dem Gutachter vereinbart, dass bis Ende August eine neue Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den SSBZ existiert unter Einbeziehung möglicher Aufträge an Dritte. Weitere Informationen dazu im Betriebsausschuss September.

Zur Bäderproblematik informiert der Oberbürgermeister, dass aus steuerlichen Gründen möglicherweise wieder eine Bäder – GmbH gegründet werden muss. Da noch viele Faktoren ungeklärt oder in Klärung sind, ist eine Einarbeitung in das Haushaltskonsolidierungskonzept nicht realistisch.

Zum Bereich Abwasser gibt es keine Informationen.

 

Herr Schröder zum Haushaltskonsolidierungskonzept:

* Er geht davon aus, dass die terminliche Vorgabe der Kommunalaufsichtsbehörde zum

   30.09.2010 gehalten wird.

* Er merkt an, dass die Richtung für Wohnungslose eine Pflichtaufgabe der Kommune

   darstellt und damit nicht in die Tabelle der freiwilligen Aufgaben einzuordnen ist.

 

Herr Schröder reicht nachfolgende Anfragen für das Protokoll ein:

1.      Wann liegt den Ausschüssen und dem Stadtrat das Personalentwicklungskonzept vor, damit sind doch auch Fragen zum Haushaltsplan 2010 und zum Haushaltskonsolidierungskonzept zu beantworten?

2.      Sind in die neuen Unterlagen zur Haushaltskonsolidierung die Hinweise aus dem Prüfbericht des Landesrechnungshofes gemäß Prüfbericht Punkte 2 bis 9 berücksichtigt? Wo ist keine Übereinstimmung zwischen dem Prüfbericht des Landesrechnungshofes und den Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung der Stadt erkennbar?

3.      Mit Schreiben vom 01.04.2010 hat die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises kommunalaufsichtliche Verfügungen zum Haushaltsplan und zum Haushaltskonsolidierungskonzept gegenüber der Stadt Zeitz ausgesprochen. Sind diese Verfügungen mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 30.04.2010 an die Kommunalaufsichtsbehörde alle beantwortet? Welche Stellungnahmen liegen dazu von der Kommunalaufsichtsbehörde vor?

 

Zu Punkt 1: Das Personalentwicklungskonzept wird im Hauptausschuss am 19.08.2010 sowie

                    im Stadtrat am 26.08.2010 ausgereicht und beraten.

 

Beantwortung zu Punkt 2: Die Punkte 2 bis 9 beinhalten folgende Schwerpunkte

2. Zusammenfassung der wesentlichsten Feststellungen

3. Haushalts- und Finanzlage

4. Haushaltskonsolidierungskonzepte

5. Personal

6. Zuweisungen und Zuschüsse

7. Wirtschaftliche Beteiligungen

8. Sonstige Prüfungsfeststellungen

9. Schlussfolgerungen

Zur Fragestellung und dem Haushaltskonsolidierungskonzept kann kein Bezug hergestellt werden.

 

Oberbürgermeister zum Punkt 3: Zu diesem Schreiben liegt keine Rückinformation der Kommunalaufsichtsbehörde vor.

 

 

Zum STARK II:

Was sind Indikatoren mit Zielwertfestlegung?

 

Frau Hoffmann: Das Antragsformular ist sehr umfangreich und kann Ihnen zugesandt werden (siehe auch unter www.IB-SA.de   -  STARK II).

 

Zur Problematik Wohnungslose werden die Nummern des Landkreises weiter beibehalten.

 

Herr Hörig:

1.      Wo befindet sich das beschlossene Stadtentwicklungs- und Verkehrskonzept im Haushaltskonsolidierungskonzept? Er stellt dazu fest, dass es keinen Finanzplan und keine Untersetzung der beschlossenen Maßnahmen von Herrn Weber mit einem Finanzkonzept gibt. Wie wollen Sie ein Konzept, dass bereits die 100.000 – Euro – Marke überschreitet, belegen ohne Finanzplan. Er bittet um Aufnahme des Stadtentwicklungs- und Verkehrskonzeptes in das Haushaltskonsolidierungsprogramm  in Sofortmaßnahmen, mittlere und spätere Maßnahmen.

2.      Wie wird mit den nichtpflichtigen Aufgaben umgegangen?

3.      Was will der Oberbürgermeister privatisieren und in wessen Besitz geht (z. B. die Schwimmhalle) diese dann über.

 

Bürgermeister zu 3: Wenn bis zum Jahre 2017 bzw. 2019 kein anderes Objekt dort steht oder eine grundlegende Sanierung der Schwimmhalle getätigt wurde, dann stellt sich gar nicht mehr die Frage „Wem gehört die Schwimmhalle?“, sondern wo schwimmen wir dann überhaupt. Wem dieses Objekt letztendlich gehört, ist zweitrangig. Vordergründig ist die Finanzierung.

 

Das Stadtentwicklungskonzept ist ein Konzept, welches zuerst Geld kostet. Deswegen wäre eine Einbringung des Konzeptes in das Haushaltskonsolidierungskonzept nicht unbedingt ratsam. Richtiger wäre die Einbringung in den Haushalt.

 

Herr Schröder gibt dazu folgenden Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt schriftlich zum Protokoll:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Informationsvorlage in die Sitzungsfolge der Ausschüsse und des Stadtrates im September 2010 als Beschlussvorlage einzubringen.

 

Frau Späte regt an, eine Sondersitzung zu diesem Thema einzuberufen.

 

 

Frau Späte verlässt um 18.00 Uhr die Sitzung, damit sind noch 6 Stadträte anwesend.

 

 

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.