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Auszug - Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 17. 06. 2010  

11. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 26.08.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Beschlussprotokoll der 10

Beschlussprotokoll der 10. Sitzung des Stadtrates Zeitz vom 17. 06. 2010.

 

Herr Engel, Vorsitzender des Stadtrates, lässt folgende Korrektur vornehmen:

Im Tagesordnungspunkt 2, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit, ist folgende Formulierung wie folgt zu korrigieren:

 

Zur Beschlussfähigkeit:

Von den 41 stimmberechtigten Mitgliedern sind gegenwärtig 35 Stadträtinnen und Stadträte und der Oberbürgermeister mit Stimmrecht anwesend.

 

5 Stadträtinnen und Stadträte sind entschuldigt.

 

Herr Schröder (Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI):

Die Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI erhebt Einspruch zum TOP 17, Umwandlung des Abwasserzweckverbandes „Maibachtal“ auf die Stadt Zeitz, mit der Begründung, dass wichtige Unterlagen nicht ausgereicht wurden, die das Abstimmungsverhalten beeinflussen können.

 

Herr Hörig (Vorsitzender der Fraktion WIR – Unabhängige/KPD):

Folgende Bitte:

Betreffend Anhang zu TOP 15, Standpunkt der Fraktion WIR – Unabhängige/KPD, was ist ein Stadtentwicklungskonzept, möchte Herr Hörig wissen, wie in der Verwaltung damit umgegangen wird.

 

Die Bitte wird zur Kenntnis genommen.

 

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Exler kommt zur Sitzung hinzu, ab 17.10 Uhr sind 31 Mitglieder anwesend.

 

Beschluss:

Der Stadtrat bestätigt den öffentlichen Teil des Beschlussprotokolls der 10. Sitzung des Stadtrates Zeitz vom 17. 06. 2010 mit der Korrektur und den Ergänzungen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:   31 

Ja-Stimmen:    28 

Nein-Stimmen:     0 

Stimmenthaltungen:     3 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0