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Auszug - Ausbau des Wildenseer Weges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke im Ausbaubereich von der Einmündung der „Zeitzer Straße“ bis einschließlich Flurstück 29/5 der Flur 2 auf der Südseite (teilweise) und Flurstück 151/81 der Flur 2 auf der Nordseite ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  

11. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 21 Beschluss:V/STR/65/0280/10
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.08.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0280/10 Ausbau des Wildenseer Weges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke im Ausbaubereich von der Einmündung der „Zeitzer Straße“ bis einschließlich Flurstück 29/5 der Flur 2 auf der Südseite (teilweise) und Flurstück 151/81 der Flur 2 auf der Nordseite
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0280/2608/10:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Wildenseer Weges im Ortsteil Geußnitz mit der Abschnittsbildung von der Einmündung der „Zeitzer Straße“ bis einschließlich Flurstück 29/5 der Flur 2 auf der Südseite (teilweise) und Flurstück 151/81 der Flur 2 auf der Nordseite.

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Wildenseer Weg als Anliegerstraße klassifiziert.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:   35 

Ja-Stimmen:    34 

Nein-Stimmen:     0 

Stimmenthaltungen:     1 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0