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Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Zeitz "Steinsgraben / Richterstraße / Lindenplatz / Humboldtstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

11. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 16 Beschluss:V/STR/65/0291/10
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.08.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0291/10 Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Zeitz "Steinsgraben / Richterstraße / Lindenplatz / Humboldtstraße"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0291/2608/10:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Zeitz „Steinsgraben /

     Richterstraße / Lindenplatz / Humboldtstraße“ und der dazugehörige Entwurf

     der Begründung einschließlich dem Umweltbericht werden in der vorliegenden

     Fassung gebilligt.

 

2.  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19, bestehend aus der Planzeichnung

     (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Entwurf der Begründung einschließlich

     Umweltbericht sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.  Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden

     sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:   35 

Ja-Stimmen:    35 

Nein-Stimmen:     0 

Stimmenthaltungen:     0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0