Auszug - Ausbau der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Würchwitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 19.10.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:40 | |||||||
Raum: | Saalstube der Gaststätte | |||||||
Ort: | Würchwitz | |||||||
V/STR/65/0358/10 Ausbau der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz mit der Abschnittsbildung von Flurstück 44/3 der Flur 2 -westlich- und Flurstück 43/3 der Flur 2 -östlich- (jeweils teilweise) bis zum Kreuzungsbereich am Milbendenkmal Flurstück 16/1 der Flur 2 -westlich- und Flurstück 10 der Flur 3 -östlich- (jeweils teilweise),
(alle Flurstücke Gemarkung Würchwitz).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, die Oberflächenentwässerung und das Straßenbegleitgrün.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wurde die Johann-Christian-Schubart-Straße (damals noch Hauptstraße) im Ortsteil Würchwitz mit Beschluss – Nr. IV/GWÜ/020/0026/06 als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr (Hauptverkehrsstraße) klassifiziert.
Auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und des § 7 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Würchwitz werden die Aufwandsspaltung und die Abschnittsbildung beschlossen.
Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 6 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | / |