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Auszug - Ausbau der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  

Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz
TOP: Ö 9
Gremium: Ortschaftsrat Würchwitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Saalstube der Gaststätte
Ort: Würchwitz
V/STR/65/0358/10 Ausbau der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz mit der Abschnittsbildung von Flurstück 44/3 der Flur 2 -westlich- und Flurstück 43/3 der Flur 2 -östlich- (jeweils teilweise) bis zum Kreuzungsbereich am Milbendenkmal Flurstück 16/1 der Flur 2 -westlich- und Flurstück 10 der Flur 3 -östlich- (jeweils teilweise),

(alle Flurstücke Gemarkung Würchwitz).

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, die Oberflächenentwässerung und das Straßenbegleitgrün.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wurde die Johann-Christian-Schubart-Straße (damals noch Hauptstraße) im Ortsteil Würchwitz mit Beschluss – Nr. IV/GWÜ/020/0026/06 als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr (Hauptverkehrsstraße) klassifiziert.

 

Auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und des § 7 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Würchwitz werden die Aufwandsspaltung und die Abschnittsbildung beschlossen.

 

Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

/