Inhalt

Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, SG Haushalt  

Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Würchwitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Saalstube der Gaststätte
Ort: Würchwitz

Beschluss:

Frau Lippert:

- nimmt Stellung zum vorliegenden Haushaltsplan der Stadt Zeitz für 2011; für die Ortschaft

  Würchwitz von Bedeutung ist:

  - Die Baumaßnahme J.-C.-Schubart-Straße in Würchwitz wird in 2011 fertiggestellt;

   Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt eingestellt.

  - Die laut Eingemeindungsvertrag für das Jahr 2011 festgelegte Erneuerung der

    Verbindungsstraße Würchwitz-Loitsch wird aus finanziellen Gründen um 2 Jahre

    verschoben.

- Der Ortschaftsrat erkennt die finanzielle Lage der Stadt Zeitz an, fordert aber vom

  Oberbürgermeister der Stadt Zeitz eine schriftliche Erklärung, dass die im

  Eingemeindungsvertrag aufgeführten Investitionen auf Grund der finanziellen Lage

  verschoben werden müssen und auch über das Jahr 2014 hinaus realisiert werden.  

  Diese Erklärung ist als Ergänzung des Eingemeindungsvertrages anzusehen.

Herr Rübestahl:

- weist nochmals auf die in 2011 anstehenden Jubiläen der Ortschaft Würchwitz,

  160 Jahre Kleefest sowie 725 Jahr Lobas hin; zusätzliche Mittel sind beantragt worden;

Frau Lippert:

- kann über eine Zuwendung keine Aussagen treffen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

-           die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2011(Anlage 1)

-           den Haushaltsplan in der Fassung des Entwurfs mit seinen Anlagen vom 30.09.2010 und den ergangenen Änderungen (Anlage 2)

-           den Stellenplan in der Fassung des Entwurfs vom 30.09.2010

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

/