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Auszug - Friedhofssatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG öffentliches Grün/Baumschutz  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0362/10 Friedhofssatzung der Stadt Zeitz
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG öffentliches Grün/Baumschutz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG öffentliches Grün / Baumschutz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 11.11.2010 die Friedhofssatzung der Stadt Zeitz.

 

Frau Späte stellt folgenden Antrag:

Streichung im § 15 Abs. 1c.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

Nach weiterer Beratung wird festgestellt, dass sich im § 15 Abs. 4 ein Rechtschreibfehler eingeschlichen hat. Bei der Zentimeterangabe muss „0,“ gestrichen werden. Somit lautet der § 15 Absatz 4 wie folgt:

„In anonymen Urnenreihengrabstätten werden Urnen der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 25 cm mal 25 cm je Urne für die Dauer der Ruhezeit beigesetzt. Diese Grabstätten werden nicht gekennzeichnet. Sie werden vergeben, wenn dies dem Willen des Verstorbenen entspricht.“

 

 

Abstimmungsergebnis zur Vorlage:

Abstimmungsergebnis zur Vorlage:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0