Auszug - Friedhofssatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG öffentliches Grün/Baumschutz
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 26.10.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0362/10 Friedhofssatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG öffentliches Grün/Baumschutz |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG öffentliches Grün / Baumschutz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 11.11.2010 die Friedhofssatzung der Stadt Zeitz.
Frau Späte stellt folgenden Antrag:
Streichung im § 15 Abs. 1c.
Abstimmungsergebnis zum Antrag:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 1 |
Nein-Stimmen: | 6 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |
Nach weiterer Beratung wird festgestellt, dass sich im § 15 Abs. 4 ein Rechtschreibfehler eingeschlichen hat. Bei der Zentimeterangabe muss „0,“ gestrichen werden. Somit lautet der § 15 Absatz 4 wie folgt:
„In anonymen Urnenreihengrabstätten werden Urnen der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 25 cm mal 25 cm je Urne für die Dauer der Ruhezeit beigesetzt. Diese Grabstätten werden nicht gekennzeichnet. Sie werden vergeben, wenn dies dem Willen des Verstorbenen entspricht.“
Abstimmungsergebnis zur Vorlage:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |