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Auszug - Teilentschuldungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt STARK II ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 11.11.2010, am Teilentschuldungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt STARK II mit der Variante 1, Umschuldung der Darlehen über 10 Jahre Laufzeit und 9,2 % Tilgung p. a., teilzunehmen.

 

Herr Hedrich:

Gibt es einen neuen Sachstand, denn bei Aufnahme eines Kassenkredites von 10 Mio, Euro, ist dann dieses Programm überhaupt noch möglich?

Welche Hemmnisse gibt es und wie schränke ich die Handlungsfähigkeit der Stadt Zeitz ein bei Zustimmung?

 

Frau Lippert:

Bei Zustimmung zu diesem STARK II Programm wird die Handlungsfähigkeit der Stadt nicht eingeschränkt.

 

Herr Otto:

Nach Unterzeichnung der Konsolidierungspartnerschaft dürfen keine Kredite aufgenommen werden, die ihre Begründung darin finden, dass mit dieser kreditfinanzierten Maßnahme effektivere Einsparungen erhalten werden.

Für den Kassenkredit gibt es keine Einschränkungen, er ist nur da, den Kassenfluss zu gewährleisten.

 

Herr Bliedtner:

Das Konsolidierungsprogramm muss 10 Jahre strikt durchgehalten werden, es darf davon nicht abgewichen werden.

 

Auf Anfrage von Herrn Hedrich erklärt Herr Bliedtner, dass Maßnahmen unter Umständen im Rahmen der Machbarkeit ausgetauscht werden können unter Beachtung der Prioritätenliste.

 

Frau Lippert:

Wenn sich die Verwaltung an die Vorgaben des STARK II – Programms nicht hält, wird der derzeit genehmigte Zinssatz von 1,9 % zunächst für ein Jahr um 2,5 %-Punkte erhöht. Selbst dann bekommen wir diese 1,9 Mio. Teilentschuldung mit einem Zinssatz von 4,4 %. Dies ist immer noch viel günstiger, als die Kredite jetzt laufen. Die Genehmigungsfrage ist allerdings nicht geklärt. Voraussetzung jedoch ist das Haushaltskonsolidierungskonzept.

 

Antrag Herr Hörig:

Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung bis zur endgültigen Klärung der Konsequenzen.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Hörig:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Abstimmungsergebnis der Vorlage:

Abstimmungsergebnis der Vorlage:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0