Auszug - Aufhebung eines Stadtratsbeschlusses
Sondersitzung des Ortschaftsrates Theißen | |||
TOP: | Ö 4 | ||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen |
Datum: | Di, 30.11.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:00 - 20:15 | ||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | ||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | ||
Herr Lukasek:
- ich stelle den Antrag, der Beschlussvorlage nur zu zustimmen, vorbehaltlich der
ordnungsgemäßen Vorlage der Abschlussbilanz des Jahres 2009
Herr Ham:
- in der Aufstellung „Finanzvermögen der früheren Gemeinde Theißen nach dem
01.01.2010“ (Anlage Beschlussvorlage) fehlen ab dem Jahr 2011 und Folgejahre die
Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen, weiterhin müssen die Pflichtzuführungen zum
VMHH raus (steht nicht im Vertrag)
Herr Lukasek:
- nach jedem Abschluss des HH-Jahres sollen die Ergebnisse aus den Verkäufen
und Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen der ehem. Gemeinde Theißen vorgelegt
werden
Beschlusstext:
Der Ortschaftsrat Theißen stellt fest, dass die Vermögenseröffnungsbilanz für den Ortsteil
Theißen der Stadt Zeitz gemäß § 13 Abs. 3 Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt
Zeitz und der Gemeinde Theißen, vorbehaltlich der Vorlage der Abschlussbilanz des Jahres
2009, am 01.01.2010 – 773.889,36 EUR betrug.
Im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat Theißen zur Präzisierung und Fortführung der
Verpflichtungen aus dem § 13 Abs. 3 des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Stadt
Zeitz und der Gemeinde Theißen wird festgelegt, dass die am 31.12.2014 nicht verbrauchten
Mittel fortgeschrieben werden.
Herr Borde:
- in der Ortschaftsratssitzung im Januar 2011 wird ein Tagesordnungspunkt – Vorlage und
Diskussion zur Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Theißen geplant; dazu wird der Leiter
des Rechnungsprüfungsamtes Herr Bliedtner eingeladen;
Beschluss:
Der Stadtrat stellt fest, dass der Rücklagenbestand für den Ortsteil Theißen der Stadt Zeitz gemäß § 13 Abs. 3 Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Zeitz und der Gemeinde Theißen am 01.01.2010
773.889,36 Euro
betrug.
Der Stadtrat beschließt, im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat Theißen zur Präzisierung und Fortführung der Verpflichtungen aus § 13 Abs. 3 des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Stadt Zeitz und der Gemeinde Theißen festgelegt, dass die am 31.12.2014 davon nicht verbrauchten Mittel fortgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 13 |
davon anwesend: | 13 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | / |