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Auszug - Aufhebung eines Stadtratsbeschlusses  

Sondersitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 4
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz

 

Herr Lukasek:

Herr Lukasek:

- ich stelle den Antrag, der Beschlussvorlage nur zu zustimmen, vorbehaltlich der

  ordnungsgemäßen Vorlage der Abschlussbilanz des Jahres 2009

Herr Ham:

- in der Aufstellung „Finanzvermögen der früheren Gemeinde Theißen nach dem

  01.01.2010“ (Anlage Beschlussvorlage) fehlen ab dem Jahr 2011 und Folgejahre die

  Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen, weiterhin müssen die Pflichtzuführungen zum

  VMHH raus (steht nicht im Vertrag)

Herr Lukasek:

- nach jedem Abschluss des HH-Jahres sollen die Ergebnisse aus den Verkäufen

  und Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen der ehem. Gemeinde Theißen vorgelegt

  werden

 

Beschlusstext:

Der Ortschaftsrat Theißen stellt fest, dass die Vermögenseröffnungsbilanz für den Ortsteil

Theißen der Stadt Zeitz gemäß § 13 Abs. 3 Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt

Zeitz und der Gemeinde Theißen, vorbehaltlich der Vorlage der Abschlussbilanz des Jahres

2009, am 01.01.2010 – 773.889,36 EUR betrug.

Im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat Theißen zur Präzisierung und Fortführung der

Verpflichtungen aus dem § 13 Abs. 3 des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Stadt

Zeitz und der Gemeinde Theißen wird festgelegt, dass die am 31.12.2014 nicht verbrauchten

Mittel fortgeschrieben werden.

Herr Borde:

- in der Ortschaftsratssitzung im Januar 2011 wird ein Tagesordnungspunkt – Vorlage und

  Diskussion zur Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Theißen geplant; dazu wird der Leiter

  des Rechnungsprüfungsamtes Herr Bliedtner eingeladen;

 

Beschluss:

Der Stadtrat stellt fest, dass der Rücklagenbestand für den Ortsteil Theißen der Stadt Zeitz gemäß § 13 Abs. 3 Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Zeitz und der Gemeinde Theißen am 01.01.2010

 

                                                    773.889,36 Euro

 

betrug.

Der Stadtrat beschließt, im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat Theißen zur Präzisierung und Fortführung der Verpflichtungen aus § 13 Abs. 3 des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Stadt Zeitz und der Gemeinde Theißen festgelegt, dass die am 31.12.2014 davon nicht verbrauchten Mittel fortgeschrieben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  /

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  /