Auszug - Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 03.11.2010 über die Prüfung der Gewährung/Verwendung von Förderungsmitteln für Maßnahmen/Vorhaben der Programme "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" und "Stadtumbau-Ost; Teilprogramme Rückbau und Aufwertung" bei der Stadt Zeitz im Land Sachsen-Anhalt ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, SG Stadtsanierung, Fachbereich Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 01.03.2011 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/63/0455/11 Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 03.11.2010 über die Prüfung der Gewährung/Verwendung von Förderungsmitteln für Maßnahmen/Vorhaben der Programme "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" und "Stadtumbau-Ost; Teilprogramme Rückbau und Aufwertung" bei der Stadt Zeitz im Land Sachsen-Anhalt ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, SG Stadtsanierung, Fachbereich Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Baurecht SG Stadtsanierung SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Baurecht | |||||||
Herr Hinke verlässt um 21.00 Uhr die Sitzung. Damit sind 6 Mitglieder des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses anwesend.
Frau Späte stellte das genannte Nutzungskonzept auf Seite 33 unter Nr. 14 in Frage
Nach kontroverser Diskussion zwischen Frau Späte und dem Oberbürgermeister bricht der Vorsitzende des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses diese Debatte ab und bittet um Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |