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Auszug - Beantwortung von Anfragen aus der letzten Sitzung  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 22:00
Raum: Treffpunkt: Schlosspark Moritzburg Zeitz / Eingang Orangerie, Fortsetzung der Sitzung: Ölmühle, Badstubenvorstadt 17 a, 06712 Zeitz
Ort:

Aus der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur & Sport vom 17

·         Denkmal für die Opfer des Faschismus, Altmarkt

Ausführungen dazu im Tagesordnungspunkt 8 mündlich durch Herrn Immisch

 

·         Arthur-Wolfsohn-Ehrung

Am 15.02.2011 hat das Gespräch des Stiftungsbeirates mit den Jugendlichen der Theatergruppe „Karambolage“, moderiert durch Herrn Schmitt stattgefunden.

Dort wurde dargelegt, dass der Beirat auf die Vorschläge aus der Bevölkerung bzw. Institutionen angewiesen ist und es schon immer Preisträger gab, die mehrfach ausgezeichnet wurden.

Durch die Jugendlichen wurde angeregt, neben dem Hauptpreisträger keine weitere Staffelung der Förderpreise vorzunehmen. Dazu wird eine Verständigung innerhalb des Beirates stattfinden.

 

Außerdem stellt Frau Langenberg nochmals die rechtliche Situation dar und geht auf die Ausführungen des Bürgermeisters ein.

Die Arthur-Wolfsohn-Stiftung ist laut notarieller Gründungsurkunde eine unselbständige Stiftung. Darin ist auch der Text der nicht änderbaren Satzung festgeschrieben.

Die Stadt Zeitz ist die Treuhänderin des Stiftungsvermögens. Ihr obliegt beispielsweise die mündelsichere Anlage oder die Vornahme der Auszahlung der jährlichen Preisgelder.

Davon zu unterscheiden ist der Stiftungsbeirat. Er ist das einzige Stiftungsorgan. Dies bedeutet, dass Entscheidungen innerhalb der Satzung zur Erzielung des Stiftungs- zweckes nur durch den Beirat zu treffen sind. Über die Zuwendung entscheidet also abschließend der Beirat.

Gemäß BGB und Landesstiftungsgesetz ist das zuständige Aufsichtsorgan das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Nur Fragen der mündelsicheren Anlage oder die technische Vornahme der Auszahlung der jährlichen Preisgelder liegen in der Zuständigkeit der Stadt.

 

Die Aussage zur Zuständigkeit der Stiftungsaufsicht; hier: Landesverwaltungsamt Halle wird in Frage gestellt und ist erneut zu prüfen.

 

Abschließend informiert sie, dass am 14.03.2011 eine außerordentliche Beiratssitzung stattfindet.

 

Anmerkung zu Protokoll:

Nach nochmaliger rechtlicher Prüfung wird festgestellt, dass die Stiftungsaufsicht beim Landesverwaltungsamt nicht unmittelbar zuständig für nicht rechtsfähige Stiftungen ist. Aber Auskünfte und Informationen können bei der Aufsicht eingeholt werden.

 

·         Jugendstadtrat

Ausführungen dazu im Tagesordnungspunkt 7 mündlich durch Frau Langenberg