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Auszug - Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit  

16. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 2
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 24.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Frau Späte (Vorsitzende der CDU-Fraktion):

Frau Späte (Vorsitzende der CDU-Fraktion):

Folgende Bemerkung ist zu Protokoll zu nehmen:

„Es hat in unserer Fraktion ein Mitglied ihr Mandat nieder gelegt zum 01. März 2011. In der Nachfolge ist eine Nachrückerin festgestellt worden durch den Wahlleiter der Kommunalwahl. Das ist der Nachrückerin schriftlich mitgeteilt worden am 01.03.2011, auch zugestellt. Die Nachrückerin hat mündlich (telefonisch) zu diesem Zeitpunkt das Mandat angenommen. Wir waren davon ausgegangen, dass sie damit Mitglied des Stadtrates ist. Ich bin im Laufe des gestrigen und heutigen Tages durch Nachfragen der Rechtslage in dieser Sache auf zwar einen absolut klaren Paragraphen in der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt gestoßen, es ist der Paragraph 41. Es gibt aber zwei Kommentare in Sachsen-Anhalt zu der Frage, wie die Abfolge des Eintritts in das Mandat ist. Der eine Kommentar, von Dr. Klaus Klang/Dr. Ulf Gundlach, sagt, es kann sofort in das Mandat eingetreten werden, der andere Kommentar sagt, es muss erst der Stadtrat die Aufhebung des Mandates beschließen, bevor hier die Nachrückerin wieder festgestellt und verpflichtet werden kann.

Ich habe mich heute damit beschäftigt, da wir heute auch noch einen wichtigen Tagesordnungspunkt haben. Wir haben uns heute einverstanden erklärt, unter der dann noch mitzuteilenden Änderung der Tagesordnung, auf den Punkt 3.2 zu verzichten. Wenn dies geschehen kann, dann würden wir der Tagesordnung heute so zustimmen.

Ich bedanke mich.“

 

 

 

Herr Engel, Vorsitzender des Stadtrates, verweist auf die form- und fristgerechte Zustellung der Einladung mit der vorläufigen Tagesordnung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung fest.

 

Zur Beschlussfähigkeit:

Von den 44 stimmberechtigten Mitgliedern sind gegenwärtig 37 Stadträtinnen/Stadträte und der Oberbürgermeister mit Stimmrecht anwesend.

 

1 Stadtrat kommt später hinzu, 5 Stadträtinnen und Stadträte sind entschuldigt.