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Auszug - 1. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz vom 25.02.2010  

16. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11 Beschluss:V/STR/10/0486/11
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/10/0486/11 1. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz vom 25.02.2010
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/10/0486/2403/11:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 24.03.2011 die nachfolgende 1. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz.

 

1.     Änderung der Rechungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz (RPO) vom 25.02.2010

 

Aufgrund der §§ 44 Abs. 2, 45 Abs. 1, 48 Abs. 1 und 176 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 24. 03. 2011 folgende 1. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz (RPO) beschlossen:

 

Artikel I

 

Änderungen

 

Der § 11 erhält folgende Fassung:

 

§ 11 Prüfung der Jahresrechnung, Schlussbericht und Entlastung

 

(1)   Die Fachbereichsleiterin Finanzen stellt die Jahresrechnung auf.

 

(2)   Der Oberbürgermeister bestätigt die Vollständigkeit der Jahresrechnung und leitet diese dem RPA mit allen Unterlagen und Anlagen zur Prüfung zu.

 

(3)   Das RPa prüft die vorliegende Jahresrechnung entsprechend § 6 RPO. Bei Feststellung von Buchungsfehlern, die aus Sicht des RPA einer Korrektur bedürfen, erteilt das RPA eine Empfehlung zur Berichtigung an den Oberbürgermeister.

 

(4)   Nach Prüfung der Empfehlungen und Vornahme erforderlicher Korrekturen sind die entsprechenden Unterlagen mit Unterschrift des Fachbereichsleiters Finanzen erneut dem RPA vorzulegen.

 

(5)   Das RPA stellt das Ergebnis der Prüfung in einem Schlussbericht zusammen und übergibt diesen dem Oberbürgermeister.

 

(6)   Der Oberbürgermeister stellt die Richtigkeit der Jahresrechnung fest und leitet die geprüfte Jahresrechnung mit dem Schlussbericht des RPA und seiner Stellungnahme dazu dem Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss zu.

 

(7)   Der Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss berät und empfiehlt entsprechend § 1 Abs. 5 dieser RPO.

 

Artikel II

 

In-Kraft-Treten

 

Die 1. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz (RPO) vom 25.02.2010 tritt zum 01.01.2011  in Kraft.

 

 

 

 

Dr. Kunze

Oberbürgermeister

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

39

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0