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Auszug - Ausbau des Kirchweges im Ortsteil Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  

16. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 14 Beschluss:V/STR/65/0462/11
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0462/11 Ausbau des Kirchweges im Ortsteil Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt nimmt Herr Strauch nicht an der Beratung und nicht an der Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich, somit werden zu diesem Tagesordnungspunkt 38 stimmberechtigte Mitglieder an der Abstim

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt nimmt Herr Forner nicht an der Beratung und nicht an der Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich, somit werden zu diesem Tagesordnungspunkt 38 stimmberechtigte Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen.

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0462/2403/11:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Kirchweges im Ortsteil Theißen.

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Kirchweg als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

38

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  1 (Herr Forner)