Auszug - Ausbau des Kirchweges im Ortsteil Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
16. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 14 | Beschluss: | V/STR/65/0462/11 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 24.03.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0462/11 Ausbau des Kirchweges im Ortsteil Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt nimmt Herr Forner nicht an der Beratung und nicht an der Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich, somit werden zu diesem Tagesordnungspunkt 38 stimmberechtigte Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen.
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/65/0462/2403/11:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Kirchweges im Ortsteil Theißen.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Kirchweg als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 39 |
Ja-Stimmen: | 38 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 1 (Herr Forner) |