Inhalt

Auszug - Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 03.11.2010 über die Prüfung der Gewährung/Verwendung von Förderungsmitteln für Maßnahmen/Vorhaben der Programme "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" und "Stadtumbau-Ost; Teilprogramme Rückbau und Aufwertung" bei der Stadt Zeitz im Land Sachsen-Anhalt ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, SG Stadtsanierung, Fachbereich Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

16. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 17 Beschluss:V/STR/63/0455/11
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/63/0455/11 Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 03.11.2010 über die Prüfung der Gewährung/Verwendung von Förderungsmitteln für Maßnahmen/Vorhaben der Programme "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" und "Stadtumbau-Ost; Teilprogramme Rückbau und Aufwertung" bei der Stadt Zeitz im Land Sachsen-Anhalt
ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, SG Stadtsanierung, Fachbereich Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Baurecht   

Veränderung der Anwesenheit:

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Melzer verlässt die Sitzung, ab 19.45 Uhr sind 38 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Frau Späte (Vorsitzende der CDU-Fraktion):

Frau Späte richtet die Frage an den Oberbürgermeister, Herrn Dr. Kunze, ob er bereit ist, in der Stellungnahme auf Seite 12 im 3. Absatz folgenden Satz ersatzlos zu streichen, weil er nicht den Dingen entspricht, die Frau Späte ausdrücklich heute nicht diskutieren möchte und weil wir hier über eine Stellungnahme zu Städtebaufördermitteln reden und das im Zusammenhang steht, Frau Späte zitiert:

„Soweit dieses Konzept nicht weiter verfolgt werden würde, lebt die Nutzung als historisches Archiv der Stadt, gemäß Beschluss des Stadtrates vom 20.07.2006, wieder auf. Die Umsetzung würde dann unverzüglich beginnen.“

Wenn die Bereitschaft besteht, kann die Zustimmung seitens der Mitglieder der CDU-Fraktion zu dieser Stellungnahme erfolgen, ansonsten wird dies nicht erfolgen.

Die Bereitschaft des Oberbürgermeisters liegt vor. Der zitierte Satz wird gestrichen.

 

Herr Brunn (Fraktion Die Linke.):

Im Protokoll soll folgende Ausführung stehen:

Herr Brunn bringt zum Ausdruck, dass er über den Bericht des Landesrechnungshofes sehr enttäuscht ist. Herr Brunn äußert, dass dieser Bericht des Landesrechnungshofes ein subjektiver Bericht war und kein objektiver Bericht und ist eines Landesrechnungshofes nicht würdig. Aus diesem Grund wird Herr Brunn der Stellungnahme nicht zustimmen.

 

Beschluss – ohne dem Satz in der Stellungnahme auf Seite 12 im 3

Beschluss – ohne den Satz in der Stellungnahme auf Seite 12 im 3. Absatz Soweit dieses Konzept nicht weiter verfolgt werden würde, lebt die Nutzung als historisches Archiv der Stadt, gemäß Beschluss des Stadtrates vom 20.07.2006, wieder auf. Die Umsetzung würde dann unverzüglich beginnen.“ -

Beschluss-Nr. V/STR/63/0455/2403/11:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt in seiner Sitzung am 24.03.2011 die Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 03. November 2010 über die Prüfung der Gewährung/Verwendung von Förderungsmitteln für Maßnahmen/Vorhaben der Programme „Städtebauliche Sanierung- und Entwicklungsmaßnahmen“ und „Stadtumbau-Ost; Teilprogramme Rückbau und Aufwertung“ bei der Stadt Zeitz im Land Sachsen-Anhalt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

38

Ja-Stimmen:

30

Nein-Stimmen:

  3

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Keine Teilnahme an der Abstimmung von 2 Mitgliedern des Stadtrates.